Baby geschüttelt - Vater wegen Körperverletzung verurteilt

Ein Baby schreit unentwegt, die Mutter ist außer Haus. Der Vater verzweifelt zunehmend - mit schweren Folgen für das Kind und ihn.
dpa |
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Ob das Kind bleibende Schäden hat, ist noch ungewiss. (Symbolbild)
Ob das Kind bleibende Schäden hat, ist noch ungewiss. (Symbolbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Schweinfurt

Das Landgericht Schweinfurt hat einen Vater wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 36-Jährige hatte seinen einen Monat alten Sohn heftig geschüttelt, weil dieser nicht aufgehört habe zu schreien. 

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung plädierten auf schuldig und sprachen sich für die zweijährige Bewährungsstrafe aus. Das Urteil ist daher rechtskräftig. Es fiel nach einem Prozesstag. 

Folgen für Kind ungewiss

Der 36-jährige Mann hatte das Kind laut Anklage im Dezember 2024, während es auf dem Wickeltisch lag und schrie, mehrere Sekunden lang schwer geschüttelt. Das Baby prallte mindestens einmal mit dem Kopf heftig gegen den Wickeltisch. Im Krankenhaus wurden bei dem Neugeborenen unter anderem ein Schädelhirntrauma, eine Hirnprellung und ein Bruch des Unterarmknochens diagnostiziert. Eine Not-OP war nötig. Derzeit ist unklar, ob der Junge dauerhafte Schäden davontragen wird. 

Die Mutter des Jungen hatte vor der Tat die gemeinsame Wohnung verlassen, um ein Rezept vom Kinderarzt zu besorgen und einkaufen zu gehen. Der Angeklagte war dem Gericht zufolge alleine mit dem Kind, als es anfing zu schreien.

Schütteltrauma für Babys lebensgefährlich

Kinderärztinnen und -ärzte, Geburtshelfer und Akteure aus der Familienhilfe machen seit Jahren verstärkt darauf aufmerksam, dass das Schütteln schreiender Babys sehr gefährlich ist. Laut dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen werden jährlich zwischen 100 und 200 Säuglinge und Kleinkinder mit Schütteltraumata in deutsche Kliniken gebracht - 10 bis 30 Prozent von ihnen sterben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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