Axtangriff in ICE mit mehreren Verletzten – Prozessbeginn

Bei einem Axtangriff in einem ICE in Niederbayern werden mehrere Fahrgäste schwer verletzt. Gegen den mutmaßlichen Täter, einen 21 Jahre alten Syrer, beginnt am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Regensburg der Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.
Die Behörde geht davon aus, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig und weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ist und beantragte deshalb seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Nach Überzeugung der Ermittler attackierte der Beschuldigte am 3. Juli 2025 in dem Zug während der Fahrt durch Niederbayern in der Nähe von Straßkirchen (Landkreis Straubing-Bogen) Fahrgäste mit einer Axt. Er soll auch einen Zimmererhammer bei sich gehabt haben.
Schwere Kopfverletzungen
Zunächst soll der Beschuldigte einen 25 Jahre alten, ihm nicht bekannten Landsmann angesprochen haben und dann mit den beiden Werkzeugen und einem feindlichen Blick durch das Zugabteil gelaufen sein. Als ein 29 Jahre alter Passagier einen Notruf tätigen wollte, habe ihm der Syrer mit der Axt auf den Kopf geschlagen. Der Mann erlitt einen Stirnbeinbruch.
Danach soll der Tatverdächtige versucht haben, den 25-Jährigen ebenfalls mit der Axt durch zwei Hiebe auf den Kopf zu töten. Die Schläge hätten jedoch dessen 51-jährige Mutter getroffen, die sich schützend vor ihren Sohn geworfen hatte. Die Frau erlitt demnach eine Fraktur am Schädel. Der 15 Jahre alte zweite Sohn der Frau habe versucht, den Angreifer abzuhalten und sei von diesem durch Schläge, Tritte und Bisse verletzt worden.
Passagiere greifen ein
Als der Tatverdächtige erneut mit der Axt den 25-Jährigen attackiert habe, sei es diesem gelungen, dem Angreifer die Axt zu entreißen und in Notwehr gegen diesen einzusetzen. Der damals 20-Jährige erlitt dadurch eine Fraktur am Kopf, habe aber dennoch versucht, den 25-Jährigen zu erwürgen. Letztlich sei es weiteren Passagieren gelungen, den Beschuldigten zu fixieren.
Ein zunächst erlassener Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann war bereits nach wenigen Tagen in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt und der Mann in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden. Die Ermittlungsbehörde verweist auf die Unschuldsvermutung. Es sind sieben Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Das Urteil könnte im Juli fallen.