Autofahrerin macht sich durch Mitfahrgelegenheit strafbar

Eine Autofahrerin gerät durch eine Mitfahr-App ins Visier der Polizei. Ihre Mitfahrerin kann sich nicht ausweisen. Die Polizei warnt: Wer per App Mitfahrer mitnimmt, kann sich strafbar machen.
dpa |
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Die Bundespolizei wurde bei einer Kontrolle auf das Fahrzeug aufmerksam. (Symbolbild)
Die Bundespolizei wurde bei einer Kontrolle auf das Fahrzeug aufmerksam. (Symbolbild) © Katharina Kausche/dpa
Schirnding

Eine 44 Jahre alte Autofahrerin ist am Grenzübergang in Schirnding im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge wegen mutmaßlichen Einschleusens einer Ausländerin ins Visier der Polizei geraten. Die Fahrerin hatte eine 43-jährige Vietnamesin über eine Mitfahr-App in ihrem Auto mitgenommen, wie die Bundespolizei mitteilte.

Kontrolle an der Grenze

Demnach habe die 44-Jährige ihre Mitfahrerin über die Grenze bis nach Frankfurt mitnehmen wollen. Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass die Frau auf der Rückbank keine gültigen Dokumente vorweisen konnte. Die 43 Jahre alte Vietnamesin gab an, in Deutschland arbeiten und später in ihr Heimatland zurückkehren zu wollen. Sie wurde zurückgewiesen und muss mit einem Verfahren rechnen.

Die Fahrerin konnte zwar anhand von Chatverläufen nachweisen, dass sie sich vor der Fahrt erkundigt hatte, ob ihre Mitfahrerin gültige Dokumente habe. Nach Angaben eines Sprechers der Bundespolizei hätte sie sich jedoch ein Ausweisdokument zeigen lassen müssen. Als Fahrerin des Autos gelte sie rechtlich als verantwortlich, hieß es. Die Beamten warnen in diesem Zusammenhang vor den Risiken bei Mitfahrgelegenheiten.

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