Aus Geldsorgen: Mutter verkauft Nacktfoto ihres Sohnes
Günzburg – Zugetragen hat sich der Vorfall bereits Ende 2015, jetzt fiel in Günzburg das überraschend milde Urteil. Die 47-Jährige ist seit Jahren zahlungsunfähig, hatte 2010 Privatinsolvenz anmelden müssen. Das berichtet die Augsburger Allgemeine. Im Oktober 2015 waren dann jedoch trotzdem so viele neue Rechnungen aufgelaufen, dass sie dringend Geld benötigte. Ihrem Mann wollte sie von den Geldsorgen allerdings laut eigenen Angaben nichts erzählen, da der ein Choleriker sei und sie seine Reaktion fürchtete.
Stattdessen suchte die Frau auf einer Onlineplattform nach Kreditgebern für einen Privatkredit in Höhe von 3.000 Euro. Sie fand zwar niemanden, der die gesamte Summe vorstrecken wollte, aber zumindest einen potentiellen Geldgeber, der ihr 300 Euro in Aussicht stellte. Einzige Bedingung dafür: Er wollte private Fotos vom damals siebenjährigen Sohn der Frau zugeschickt bekommen. Die kam der Bitte nach, erhielt im Gegenzug aber keinen Cent.
Der Mann wurde nun immer fordernder, verlangte insgesamt 370 Bilder, auf denen der kleine Junge in enger Kleidung oder nackt posieren sollte. Dann würde es auch das gewünschte Geld geben, andernfalls würde das Angebot verfallen. Schließlich gab die Frau nach und schickte dem Mann vier Fotos ihres Sohnes, darunter eines, auf dem der Bub nackt an sich herumspielt.
Gericht: Kind ist bei der Mutter am besten aufgehoben
Vor Gericht gab die Mutter an, dass ihr Sohn das Motiv ganz von alleine geliefert habe, sie habe ihn nicht dazu auffordern müssen. Eine Aussage, die der Staatsanwalt für eine reine Schutzbehauptung hält. Ende Oktober brach der Kontakt zu dem Mann aus dem Internet dann ab, ohne dass Geld geflossen wäre. Der Grund für die plötzliche Kommunikationsstille: Der Mann war wegen schweren sexuellen Missbrauchs verhaftet worden. Mittlerweile wurde er zu zwölf Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Vor Gericht sagte die Mutter nach Angaben der Augsburger Allgemeine aus, dass sie nur das Geld gesehen habe und nie darüber nachgedacht habe, warum der Mann Fotos von einem kleinen Jungen haben wollte. Eine Argumentation, die der Staatsanwalt nicht nachvollziehen konnte. Er forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren, die Verteidigung plädierte auf drei Monate Bewährungsstrafe.
Das Gericht verurteilte die 46-jährige Mutter schließlich zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Richterin begründete das milde Urteil mit dem Wohl des Kindes: Da der Vater sich aus beruflichen Gründen nicht voll um das Kind kümmern könne, müsste das Kind in ein Heim oder eine Pflegefamilie kommen, falls die Mutter ins Gefängnis müsste. Da ein Pädagoge aber bestätigt habe, dass das Kind durch den Vorfall keinen Schaden davon getragen habe, sei es das Beste für den Bub, wenn er zurück zu seiner Mutter könne.
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