Aus für Watzmannhaus-Umbau: Kleinere Erweiterung abgelehnt
München (dpa/lby) - Der Deutsche Alpenverein (DAV) darf einen Anbau am Watzmannhaus weiterhin nicht abreißen und neu aufbauen. Das Verwaltungsgericht München folgte mit der am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung einem Antrag des Bundes Naturschutz in Bayern. Das Watzmannhaus liegt auf 1900 Metern Höhe in einem Vogelschutz-Gebiet und dem Flora-Fauna-Habitat des Nationalparks Berchtesgaden. Damit sind Bauvorhaben stark eingeschränkt.
Seit Jahren wird um den Anbau gestritten. Der DAV wollte das sogenannte Salettl abreißen und etwas größer neu aufbauen. Das Gericht hatte bereits 2018 einen Abriss und Neubau abgelehnt.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land hatte dem DAV im Februar 2016 eine Baugenehmigung erteilt, sich aber dabei laut Gericht nicht mit einer Befreiung von naturschutzrechtlichen Vorgaben befasst. Der BN hatte damals argumentiert, die geplante riesige Glasfront wäre - anders als die kleinen Sprossenfenster des alten Salettl - für Vögel quasi unsichtbar und würde zur "Todesfalle für Vögel". Auch seltene nachtaktive Falter wären durch das künstliche Licht am Abend gestört.
Nun erteilte das Gericht auch einem neuen Antrag des DAV eine Absage, der einen kleineren Neubau vorsah. Obwohl das Salettl demnach nur noch um etwa 27 Quadratmeter auf insgesamt 52 Quadratmeter erweitert werden sollte, sah das Gericht keine Genehmigungsmöglichkeit. Die mit der Erweiterung einhergehende Qualitätssteigerung für Gäste sei ausschließlich wirtschaftliches Privatinteresse. Dem DAV sei der Betrieb bei gleicher Platzzahl wirtschaftlich zumutbar.
Der Watzmann ist mit 2713 Metern höchster Punkt des Berchtesgadener Landes und markantes Ziel für Bergsteiger.
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