Augsburger Gefängnis muss nicht geräumt werden
Gablingen - Das neue Augsburger Gefängnis muss nach der Entdeckung einer 250 Kilogramm schweren Fliegerbombe nicht geräumt werden.
Der Sprengmeister hat nach Polizeiangaben entschieden, dass das aus dem Zweiten Weltkrieg stammende Kriegsrelikt in ein etwa 300 Meter entferntes Waldgebiet gebracht und dort in einem Baggerloch entschärft werden kann.
Die etwa 330 Häftlinge in der Justizvollzugsanstalt (JVA) im Augsburger Vorort Gablingen müssen dafür nicht in andere Haftanstalten verlegt werden, allenfalls müssen einzelne Gebäudeteile geräumt werden. Das sei Sache der JVA, meinte ein Polizeisprecher. Für den möglichen Abtransport der Gefangenen hatte sich die Polizei die vergangenen Tage vorbereitet.
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