Augsburg prüft Rechtmäßigkeit von Nahverkehrsstreik

AUGSBURG - Nachdem das Landesarbeitsgericht den Streik im Nürnberger Nahverkehr am Donnerstag für rechtswidrig erklärt hat, erwägen auch die Stadtwerke Augsburg eine Klage.
„Wir prüfen, ob man gegen die Begründung des Streikaufrufs juristisch vorgehen kann“, sagte ein Sprecher am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.
In Nürnberg dürfen bis zum 14. Oktober die DBB-Tarifunion und die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL) laut einer einstweiligen Verfügung nicht mehr zur Arbeitsniederlegung aufrufen, weil sie laut Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) einem örtlichen und nicht gekündigten Tarifvertrag unterliegen. Wesentliche Forderungen zur Arbeitszeit seien darin bereits geregelt.
Obwohl der unbefristete Streik in Augsburg unterbrochen wurde, wurde der Fahrplan von Freitag an eingeschränkt. Damit solle es den Kunden ermöglicht werden, auch bei kurzfristigen Ausständen ihre Fahrten besser planen zu können. Der sogenannte Basis-Fahrplan sieht vor, dass Trams im 7,5 statt wie normalerweise im 5-Minutentakt fahren. Die Busse sollen bis auf sechs Linien ihren normalen Takt einhalten. Am Samstag wird für Bus und Tram voraussichtlich der Sonntagsfahrplan gelten.
„Solange der Tarifkonflikt nicht beendet ist, bleibt der neue Fahrplan“, sagte der Stadtwerke-Sprecher. Auch in München halten die Münchner Verkehrsbetriebe (MVG) wegen möglicher Streiks am ausgedünnten Fahrplan fest.
dpa