Auftragsmord an Ehefrau: Angeklagter freigesprochen

Er stand vor Gericht, weil er seine Ehefrau angeblich umbringen lassen wollte. Der beauftragte Bekannte wirkte im Prozess allerdings so unglaubwürdig, dass der Angeklagte aus Schweinfurt nun freigesprochen wurde.
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Das Gericht konnte mit den aussagen des Hauptbelastungszeugen nichts anfangen - der Angeklagte wurde freigesprochen.
dpa Das Gericht konnte mit den aussagen des Hauptbelastungszeugen nichts anfangen - der Angeklagte wurde freigesprochen.

Schweinfurt - Angeblich wollte ein Unterfranke seine von ihm getrennt lebende Ehefrau umbringen lassen, um ihr nicht länger Unterhalt zahlen zu müssen. Doch weil der Hauptbelastungszeuge vor Gericht allzu unglaubwürdig wirkte, ist der 43 Jahre alte Angeklagte am Freitag freigesprochen worden. Der Zeuge, ein ehemaliger "Bandidos"-Rocker, habe vor der Polizei, vor Zeugen und vor Gericht zu viele und zu gravierende widersprüchliche Angaben gemacht, befanden die Richter des Landgerichts Schweinfurt. "Er erzählt viel und gerne und ist bereit, etwas aufzubauschen", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Lesen Sie hier: Tod durch K.o.-Tropfen - Mann zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor wegen versuchter Anstiftung zum Mord drei Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Laut Anklage hatte der 43-Jährige seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zu Jahresbeginn aus dem Weg schaffen lassen wollen, um den monatlichen Unterhalt zu sparen. Dazu habe der Schweinfurter einen Bekannten, den 38 Jahre alten Ex-Rocker, anstiften wollen und ihm 2500 Euro für den Auftragsmord geboten.

 

Gericht erkannte keine konkrete Mordabsicht

 

Das Gericht war davon nicht überzeugt. Zudem ging es nicht davon aus, dass der Angeklagte seine in sozialen Netzwerken unverhohlen gemachten Andeutungen zu Mord, Selbstmord oder Tod seiner Frau tatsächlich ernst gemeint hatte. Eine konkrete Mordabsicht hätten die Richter nicht erkennen können.

Übrig blieb von der Anklage deshalb nur das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Weil der Angeklagte im Justizgebäude im April einen Hitlergruß gezeigt und "Sieg Heil" gerufen hatte, muss er 1200 Euro zahlen, wie die Richter am Freitag entschieden.

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