Auf Polizisten zugerast: Gericht sieht keine Tötungsabsicht

Regensburg (dpa/lby) - Ein Prozess um einen versuchten Doppelmord an zwei Polizisten bei einer Verkehrskontrolle könnte für den Angeklagten deutlich glimpflicher ausgehen als erwartet. Das Landgericht Regensburg gab am Dienstag einen Hinweis, dass es nach einer Ortsbesichtigung keine Tötungsabsicht erkenne sondern von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit einem gefährlichen Werkzeug ausgehe.
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Eine Statue der Justitia. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild
dpa Eine Statue der Justitia. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild

Regensburg (dpa/lby) - Ein Prozess um einen versuchten Doppelmord an zwei Polizisten bei einer Verkehrskontrolle könnte für den Angeklagten deutlich glimpflicher ausgehen als erwartet. Das Landgericht Regensburg gab am Dienstag einen Hinweis, dass es nach einer Ortsbesichtigung keine Tötungsabsicht erkenne sondern von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit einem gefährlichen Werkzeug ausgehe. Das hätte eine niedrigere Strafe zur Folge. Die Staatsanwaltschaft hatte den 51-Jährigen wegen zweifachen versuchten Mordes angeklagt.

Der Österreicher soll im Mai 2019 in Straubing mit hoher Geschwindigkeit auf zwei auf der Straße stehende Polizisten zugefahren zu sein. Mit der Tat habe er sich der Kontrolle entziehen wollen - weil ihm die Fahrerlaubnis fehlte. Die Beamten konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Laut Anklage nahm der Fahrer zumindest billigend in Kauf, dass die Polizisten hätten sterben können.

Wie die Prozessparteien auf den Hinweis der Gerichts reagieren, blieb am Dienstag offen. Die beiden Beamten treten als Nebenkläger auf.

Ein Gutachter sagte aus, der Fahrer habe die Polizisten aus 40 bis 50 Metern Entfernung erkennen können. Am Freitag soll ein Rechtsmediziner noch Auskunft über möglichen Einfluss von Alkohol und Drogen geben. Danach sind die Plädoyers geplant.

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