Aschaffenburg: Neue Anträge im Verfahren um Kindstötung

Das Verfahren gegen eine wohl psychisch kranke Frau wegen Tötung ihrer Töchter ist erneut ins Stocken geraten: Die Verteidigung stellte vor dem Landgericht Aschaffenburg am Donnerstag mehrere neue Anträge.
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Ein Betreuer (2.v.l) der Angeklagten Kathrin E., sowie deren Strafverteidiger Christoph Jahrsdörfer (l-r) und die Rechtsanwälte Matthias Kolb und Christina Glück unterhalten sich am 20.02.2014 vor Beginn eines Sicherungsverfahrens im Landgericht des Aschaffenburg (Bayern).
dpa Ein Betreuer (2.v.l) der Angeklagten Kathrin E., sowie deren Strafverteidiger Christoph Jahrsdörfer (l-r) und die Rechtsanwälte Matthias Kolb und Christina Glück unterhalten sich am 20.02.2014 vor Beginn eines Sicherungsverfahrens im Landgericht des Aschaffenburg (Bayern).

Das Verfahren gegen eine wohl psychisch kranke Frau wegen Tötung ihrer Töchter ist erneut ins Stocken geraten: Die Verteidigung stellte vor dem Landgericht Aschaffenburg am Donnerstag mehrere neue Anträge.

Aschaffenburg – Die 34-jährige Frau soll ihre zwei und vier Jahre alten Mädchen im Februar 2013 in der Badewanne ertränkt haben. Ein Gutachten hält sie für schuldunfähig. Das Gericht soll entscheiden, ob sie gefährlich ist und in der Psychiatrie bleiben muss.

Ihre Verteidiger kämpfen gegen die Einweisung und beantragten am Donnerstag die Zulassung von zwei weiteren Gutachtern. Außerdem stellten sie einen neuen Befangenheitsantrag gegen die Sachverständige. Über die Anträge wird am 6. März entschieden.

Einen weiteren Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen nicht gegebener Akteneinsicht lehnte die Kammer ab, wie Gerichtssprecher Günter Will sagte.

 

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