Arzt muss weiterarbeiten
Im Streit um seine berufliche Zukunft hat ein Nürnberger Gefängnisarzt am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Nürnberg einen Etappensieg errungen.
Nürnberg Das Gericht entschied, dass der nach dem Tod eines Häftlings entlassene Mediziner von der bayerischen Justiz weiter beschäftigt werden muss. Die außerordentliche Kündigung sei unwirksam, weil sie erst Monate später nach dem Vorfall ausgesprochen worden sei, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Auf diesen Formfehler hatte sich auch der Arzt in seiner Klage berufen. Unklar war am Donnerstag zunächst, ob das bayerische Justizministerium gegen das Arbeitsgerichtsurteil Berufung einlegen wird.
Die JVA-Führung werde dies gemeinsam mit dem Justizministerium und dem Landesamt für Finanzen prüfen, sagte die Nürnberger JVA-Leiterin Renate Schöfer-Sigl nach dem Arbeitsgerichts-Urteil. Hintergrund des juristischen Tauziehens war der Tod eines Häftlings im Juli 2008.
Ein Gefängnismitarbeiter hatte den Mann mit aufgeschnittenen Adern in seiner Zelle entdeckt. Ein Pfleger rief daraufhin den Arzt an, der Bereitschaftsdienst hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mediziner später vorgeworfen, sich nicht ausreichend um den Mann gekümmert zu haben.
Er habe dem Pfleger lediglich Anweisungen gegeben, wie der Schwerverletzte zu versorgen sei. Kurz darauf verstarb der Häftling. Beide – Arzt und Pfleger – hätten die Gefahr erkennen und den Patienten entsprechend medizinisch versorgen müssen, um sein Leben zu retten, hatten die Anklagevertreter argumentiert.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Arzt und Pfleger jedoch 2009 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Es stützte sich dabei auf zwei Gutachten, die den Arzt entlastet hatten. Das Gefängnis allerdings kündigte dem Arzt.
Zur Begründung hatte es damals geheißen, unter den Gefangenen habe es rumort, eine Weiterbeschäftigung sei unmöglich gewesen. Zudem habe ein Gutachten im Strafprozess gezeigt, dass der Mediziner seine Pflichten verletzt habe.
Der Arzt argumentierte dagegen vor dem Arbeitsgericht, dass er auch nach dem Vorfall zunächst in der JVA weitergearbeitet habe. Noch im März soll der strafrechtliche Teil des Falles vor dem Landgericht erneut aufgerollt werden. Die Eltern des damals 24 Jahre alten Häftlings waren gegen den Freispruch des Arztes in Berufung gegangen.
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