Arm abgehackt: Es war Notwehr

Der Streit zwischen Nachbarn eskaltierte. Doch Markus B. muss nicht in Untersuchungshaft
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Der Mann mit der Axt bleibt auf freiem Fuß: Markus B. (46) handelte nach den neuesten Ermittlungen in Notwehr.
AZ Archiv Der Mann mit der Axt bleibt auf freiem Fuß: Markus B. (46) handelte nach den neuesten Ermittlungen in Notwehr.

Der Streit zwischen Nachbarn eskaltierte. Doch Markus B. muss nicht in Untersuchungshaft

ALZENAU Überraschende Wende! Der Mann, der seiner Nachbarin mit einer Axt den Arm abhackte, hat den neuesten Ermittlungen der Behörden zufolge offensichtlich in Notwehr gehandelt.

Das Drama spielte sich am Dienstag in zwei Akten ab. Zunächst erschien Markus B. (46) mit einer Machete in der Hand bei der Polizei. Nachdem ihm die Beamten die Waffe abgenommen hatten, erstattete er Anzeige, weil sein Fahrrad beschädigt und mehrere Weinstöcke abgesägt worden waren. Für ihn war eindeutig klar, wer dahintersteckt: seine Nachbarin (42) und deren 37 Jahre alter Freund.

Einige Stunden später, gegen 23 Uhr, alarmierte der Macheten-Mann erneut die Polizei. Diesmal allerdings war die Lage viel ernster. Eine Streifenwagenbesatzung entdeckte die Nachbarin und ihren Freund im Garten – blutüberströmt. Der Mann hatte eine tiefe Kopfwunde, die Frau eine fürchterliche Armverletzung. Zunächst ging man davon aus, dass der Arm nicht mehr zu retten ist. Ein Sprecher der Polizei verkündete gestern jedoch ein kleines Wunder. Zur AZ sagte er: „Die Ärzte konnten den Arm retten.“

Markus B. muss nicht in Untersuchungshaft

Markus B., der ebenso wie seine beiden Kontrahenten deutlich unter Alkoholeinfluss stand, behauptete von Anfang an, dass er sich nur gewehrt habe. Diese Version erhärtete sich durch die Vernehmung von Zeugen, die die erbitterte Auseinandersetzung mitbekommen hatten. Oberstaatsanwältin Dr. Irene Singer: „Wir gehen davon aus, dass das Paar zunächst mit Zaunlatten auf ihren Nachbarn und dessen 14-jährigen Sohn losgingen – und der sich dann mit der Axt wehrte.“ Aufgrund dieser Erkenntnis kam Markus B. auch nicht in Untersuchungshaft.

Nach Polizeiangaben liegen die Nachbarn schon seit längerer Zeit im Streit. Markus B. hat bereits früher eine gerichtliche Anordnung erwirkt, wonach sich seine beiden Nachbarn nicht mehr in seiner unmittelbaren Nähe aufhalten dürfen. Unklar ist allerdings, was die beiden Parteien so entzweit. „Wir können es nicht genau sagen“, erklärte ein Polizeisprecher. Der letztendliche Auslöser des blutigen Dramas scheint dagegen festzustehen. Es war ein Streit um ein paar Euro, die einer dem anderen angeblich schuldet.

Helmut Reister

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