Arbeitszeitregelungen für relevante Bereiche gelockert

München (dpa/lby) - Vor dem Hintergrund der Coronakrise ist bayernweit das Arbeitszeitgesetz für die Herstellung existenzieller Güter sowie für Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge gelockert worden. Alle sieben Bezirksregierungen verabschiedeten entsprechende Allgemeinverfügungen, wie das Arbeitsministerium am Mittwoch mitteilte.
dpa |
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München (dpa/lby) - Vor dem Hintergrund der Coronakrise ist bayernweit das Arbeitszeitgesetz für die Herstellung existenzieller Güter sowie für Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge gelockert worden. Alle sieben Bezirksregierungen verabschiedeten entsprechende Allgemeinverfügungen, wie das Arbeitsministerium am Mittwoch mitteilte.

Demnach können Beschäftigte in den betreffenden Bereichen täglich auch über acht beziehungsweise zehn Stunden hinaus beschäftigt werden. Zudem kann an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden.

Betroffen seien im Wesentlichen die Pflege sowie die Herstellung von Medikamenten sowie Schutzkleidung, sagte eine Ministeriumssprecherin. Die Regelungen sollen bis 30. Juni gelten.

Etwa in Supermärkten kann derzeit ebenfalls am Sonntag gearbeitet werden. Hier ist Grundlage der Beschluss der Staatsregierung zu den Öffnungszeiten.

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