Arbeitslosengeld kassiert: Bedienung muss hinter Gitter
FÜRSTENFELDBRUCK - Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte eine 58-jährige Deutsche wegen Betrugs zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe und 300 Sozialstunden. Sie kassierte 40.000 € Arbeitslosengeld - dabei hatte sie einen Job.
Nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit München hat die Frau über fünf Jahre lang als Bedienung in einer Vereinsgaststätte im Landkreis Fürstenfeldbruck gearbeitet. Doch ihre Tätigkeit verschwieg sie dem Arbeitsamt - und kassierte weiter Arbeitslosengeld. Sie habe nach eigenen Angaben für drei Tage pro Woche lediglich 400 Euro erhalten. Weil sie aber von ihren Arbeitgebern ohnehin nicht angemeldet wurde, habe sie auch darauf verzichtet, ihr Einkommen den Behörden mitzuteilen und so doppelt „kassiert“.
Da die Angeklagte zwischenzeitlich Frührentnerin ist, sah das Gericht von der Möglichkeit einer Geldstrafe ab. Stattdessen muss die geständige Arbeitnehmerin nun 300 Sozialstunden ableisten. Die Betreiber der Vereinsgaststätte müssen wegen der Nichtanmeldung der Bedienung Strafe in Höhe von 3.250 Euro und 2.000 Euro bezahlen.
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