Arbeiter gibt Tötung von Kollegen zu
Augsburg (dpa/lby) - Mit einem Hantelgewicht und einem langen Fleischmesser hat ein 34-Jähriger auf einem Unternehmensgelände in Schwaben einen Kollegen brutal umgebracht. In dem Mordprozess vor dem Augsburger Landgericht gab der Angeklagte am Donnerstag die Tat grundsätzlich zu. Der Elektriker machte aber Gedächtnislücken geltend. Er habe einen Filmriss und könne sich nicht an die Geschehnisse richtig erinnern.
Der polnische Staatsangehörige lebte damals gemeinsam mit dem ebenfalls aus Polen stammenden Opfer und weiteren Arbeitern auf einem Unternehmensgelände in Neusäß (Landkreis Augsburg). Vor knapp einem Jahr kam es dort dann in dem Wohncontainer des 24 Jahre alten Opfers zu dem grausamen Geschehen.
Laut Anklage hatte der Ältere den jüngeren Mann in den frühen Morgenstunden des 1. Februars 2019 zunächst mit der ein Kilo schweren Hantelscheibe von hinten niedergeschlagen. Dann soll der Täter das Opfer mit einer Vielzahl weiterer Schläge gegen den Kopf, mehreren Stichen mit einem Messer mit 24 Zentimeter langer Klinge in den Oberkörper und einem Schnitt durch den Hals umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Tat als heimtückischen Mord.
Ein Motiv wird in der Anklageschrift nicht genannt. Unmittelbar nach dem Verbrechen hatte die Polizei berichtet, dass es einen Streit zwischen den Männern gegeben habe. In dem Prozess machte der Angeklagte keine Angaben zu dem Geschehen, er ließ seinen Anwalt Bernd Scharinger eine Erklärung verlesen. Darin hieß es, dass der 34-Jährige nicht bestreite, den 24-Jährigen getötet zu haben.
Nach dieser Erklärung soll der Angeklagte zuvor reichlich Bier und Whiskey getrunken haben. Angeblich habe das spätere Opfer seinen Kollegen bei dem Zechgelage beleidigt und auch mit dem Messer bedroht. Doch genau könne sich der Angeklagte nicht erinnern, sagte der Verteidiger. In einer früheren Erklärung sagte der Mann: "Ich habe nur Blitze, wie sich das abgespielt hat, und der Film ist gerissen."
Scharinger erläuterte, dass sich die zwei Rechtsanwälte des 34-Jährigen bei Experten erkundigt hätten, ob die Erinnerung ihres Mandanten mittels Hypnose wieder hergestellt werden könne. Aufgrund des damaligen Alkoholkonsums sei solch ein Versuch zur Rekonstruktion jedoch riskant.
Für das Verfahren sind vier weitere Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll Anfang Februar verkündet werden.