AOK betrogen: Maler erhielt 10 Monate Haft

Die Krankenkasse kündigte dem Arbeitslosen (63), doch der ließ sich weiter mit der Karte behandeln.
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Zankapfel AOK-Karte.
dpa Zankapfel AOK-Karte.

Die Krankenkasse kündigte dem Arbeitslosen (63), doch der ließ sich weiter mit der Karte behandeln.

NÜRNBERG Obwohl die AOK ihm längst gekündigt und die Versichertenkarte zurückgefordert hatte, suchte der arbeitslose Maler Werner H. (63) weiter mehrere Ärzte auf und ließ sich behandeln – fast zwei Jahre lang. „Ich hab’ doch nie die Kündigung erhalten“, behauptete der wegen Betrugs Angeklagte gestern vor dem Nürnberger Amtsgericht.

Was schlicht gelogen war. Denn bei einer Wohnungsdurchsuchung des damals Untergetauchten fanden sich entsprechende Briefe der AOK und der Arge.

Er leidet an Diabetes und Rückenschmerzen

Medikamente im Wert von fast 800 Euro hatte der an Diabetes und Rückenschmerzen leidende Angeklagte bei 17 Arztbesuchen erhalten. Das Geld muss er nun an die AOK zurückzahlen. Auf ihre weitaus höheren Honorarforderungen sollen die Ärzte angeblich inzwischen verzichtet haben.

Gestern wurde der Maler von Richter Klaus Schubert zu einem Jahr Bewährungsstrafe und 500 Euro Buße verurteilt. Haft hatte der Ankläger verlangt. Doch der Richter gab Werner H. nochmals eine Chance. Er saß sowieso bereits zehn Tage in U-Haft, weil er zum ersten Prozesstermin nicht erschienen war.

Doch wie konnte Werner H. in diese Situation kommen? „Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht, ist auch pflichtversichert“, erklärten Birgit Kammler (AOK) und Egon Nebert von der Arge West. „Die Versicherung endet, wenn das Arbeitslosengeld 2 ausläuft. Wer sich dann nicht freiwillig weiterversichern kann, muss einen Antrag beim Amt für Existenzsicherung stellen.“cis

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