Anwalt bestreitet versuchte Freilassung mit Fälschung

Mit einem gefälschten Fax soll ein Anwalt versucht haben, eine frühzeitige Haftentlassung Gustl Mollaths zu erzwingen. Der Angeklagte streitet ab.
von  dpa

Mit einem gefälschten Fax soll ein Anwalt versucht haben, eine frühzeitige Haftentlassung Gustl Mollaths zu erzwingen. Der Angeklagte streitet ab.

Wiesbaden - Im Prozess um einen gefälschten Gerichtsbeschluss zur Freilassung des Nürnberger Justizopfers Gustl Mollath aus der Psychiatrie hat ein Anwalt alle Vorwürfe gegen ihn bestritten. Nicht er, sondern ein befreundeter Mandant habe aus seiner Privatwohnung das gefälschte Fax an eine Klinik in Bayreuth geschickt, erklärte der Jurist am Mittwoch vor dem Wiesbadener Amtsgericht in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Den Namen des Mannes könne er wegen seiner anwaltlichen Schweigepflicht nicht nennen. Der 55-Jährige muss sich wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Urkundenfälschung verantworten.

Mollath hatte seine Frau nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg misshandelt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber wegen attestierter Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Dort saß er jahrelang unrechtmäßig, wie die Regensburger Richter 2014 in einem aufsehenerregenden Wiederaufnahmeverfahren entschieden.

Laut Anklage soll das Faxgerät in der Wohnung des Wiesbadener Anwalts so manipuliert worden sein, dass als Absender die Nummer des Landgerichts Regensburg erschien. Die Fälschung wurde jedoch erkannt, Mollath kam nicht vorzeitig frei.

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