Anklage wegen Mordversuch: Gewaltexzess im Zug

Ein 23-Jähriger schlägt einen Mitreisenden zusammen. Nun steht er wegen Mordversuchs vor Gericht.
Helmut Reister |
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Vor dem Landgericht in Coburg muss sich Danny H. nun verantworten.
Justizministerium Vor dem Landgericht in Coburg muss sich Danny H. nun verantworten.

Ein 23-Jähriger schlägt einen Mitreisenden in der Bahn brutal zusammen. Nun steht er wegen Mordversuchs vor Gericht. Der Fall des Intensivtäters zeigt, wie junge Menschen kriminell werden.

Coburg - Wie krank ist Danny H. (23)? Die Antwort auf diese schwierige Frage müssen die Richter des Landgerichts Coburg nun finden. Dort läuft zur Zeit der Prozess gegen den zuletzt wohnsitzlosen Schaustellergehilfen, der wegen Mordversuchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist. Hinter der juristischen Formulierung verbirgt sich ein Gewaltakt von seltener Brutalität.

Was ist passiert? Die Tat ist minuziös dokumentiert, festgehalten von einer Überwachungskamera im Regionalexpress 4916 der Deutschen Bahn. Das Video entstand im August vergangenen Jahres, zwischen 22.30 und 23 Uhr auf der Strecke zwischen Kronach und Steinbach am Wald und ist ein zentrales Beweisstück.

Faustschläge nach belangloser Handbewegung 

Wie kamen Täter und späteres Opfer zusammen? Danny H.s Opfer, ein junger Mann, der seit einem Verkehrsunfall behindert ist und körperlich und geistig verlangsamt reagiert, saß im gleichen Zugabteil wie der Angeklagte und machte irgendwann eine völlig belanglose Handbewegung in die Richtung von H. Die Geste und die Reaktion des nun angeklagten Mannes sind auf dem Video zu sehen.

Wie kam es zur Auseinandersetzung? Zunächst "begnügte" sich Danny H. den Ermittlungen zufolge damit, den Behinderten am Kragen zu packen und ihm eine Vielzahl von gezielten Faustschlägen gegen den Kopf zu setzen. Nach einer kurzen Pause folgte Eskalationsstufe 2 in Form erneuter Faustschläge und einem brutalen Tritt mit dem Fuß ins Gesicht des bereits stark benommenen Opfers. Damit nicht genug.

Der Anklage zufolge machte Danny H. danach eine Bierflasche, die der Behinderte mit in den Zug gebracht hatte, zum Tatwerkzeug, indem er sie erst mit Wucht gegen den Kopf seines Opfers warf und sie danach auf seinem Kopf zerschlug. Zu diesem Zeitpunkt, so die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, habe er den möglichen Tod des Mannes bereits billigend in Kauf genommen – und trotzdem weitergemacht, ihn unter anderem in den Bauch und sogar gegen den Kopf getreten.

Bierflasche als Tatwerkzeug

Konnte Danny H. fliehen? Während das Opfer blutverschmiert und besinnungslos am Boden lag und Fahrgäste dazukamen, flüchtete Danny H. an der Station Steinbach am Wald aus dem Zug. Er wurde einige Tage später in Rosenheim festgenommen.

Wie schwer wurde der andere Mann verletzt? Sein Verletzungsbild, das zu einem Aufenthalt auf der Intensivstation führte, ist in der Anklageschrift vermerkt: eine Nasenbeinfraktur, eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde an der Oberlippe, eine Thoraxprellung, Einblutungen an den Augen und am ganzen Kopf, dem Brustkorb, der Rumpfrückseite und der linken Oberarminnenseite.

Frust über Ex-Freundin und Kumpel

Was aber war überhaupt der Auslöser für diese Gewaltorgie? Frust, weil ihm die Ex keine Hoffnung mehr machte und ein bevorstehender Fußmarsch von zwölf Kilometern, weil ihn ein Freund in der Nacht nicht abholen wollte. Das war nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft der Auslöser für die Prügelorgie.

"Aber nur der Anlass. Der eigentliche Grund für sein Verhalten geht viel tiefer", sagt Alexander Schmidtgall, einer seiner beiden Anwälte mit Blick auf die Vita seines Mandanten, und fügt hinzu, dass "es nicht darum geht, etwas schön zu reden".

Vielzahl von Vorstrafen und Drogenproblem

Ist Danny H. der Justiz bereits bekannt? H.s Strafregister lässt etwaige Schönrednerei ohnehin nicht zu: Auflagen, Geldstrafen und Haftstrafen mit und ohne Bewährung, Diebstahl, üble Nachrede und Beleidigung, räuberische Erpressung, Leistungserschleichung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogenbesitz – und eine Vielzahl rohester Gewaltakte aus nichtigstem Anlass finden sich in der Liste.

Hat der Angeklagte Drogenprobleme? In einem Urteil des Amtsgerichts Kronach aus dem Jahr 2017 ist festgehalten, dass Danny H. bereits ab dem Alter von elf, zwölf Jahren regelmäßig Alkohol und Drogen konsumiert hat.

Rechtsanwalt Schmidtgall: "Ganz allein wird er an dieser Entwicklung nicht beteiligt gewesen sein."

Aus welchem Umfeld kommt der Intensivtäter? Der familiäre Hintergrund liefert zumindest eine Ahnung, wo die Gründe für das extreme Verhalten von Danny H. zu suchen sind: seine Mutter, die 16 Jahre alt war, als er zur Welt kam, war überfordert, der nicht viel ältere Vater ein Schläger, der vor der Familie nicht Halt machte.

Die Folgen: Pflegeeltern, Heimaufenthalte, kein Schulabschluss, wohnsitzlos, Absturz in eine Welt aus Alkohol, Drogen und Gewalt. "Der Weg in die Kriminalität war quasi vorprogrammiert", sagt Rechtsanwalt Schmidtgall.

"Grundlegende therapeutische Hilfe" nötig

Ist der Angeklagte dann überhaupt schuldfähig? Für den erfahrenen Strafverteidiger Schmidtgall stellt sich diese Frage, auch wenn in der Anklageschrift davon nichts zu lesen ist.

Hyperkinetische Störungen, so der Anwalt, hätten bei Danny H. Aggressivität und dissoziales Verhalten dauerhaft "installiert", gepaart mit körperlicher und verbaler Gewalt.

Unter diesen Umständen ist den Worten Schmidtgalls zufolge ein krankhafter seelischer Hintergrund nicht auszuschließen. "Er braucht dringend grundlegende therapeutische Hilfe", ist der Anwalt überzeugt.

Und was sagt H. selbst zu den Vorwürfen? Danny H. hat bisher seine Mitwirkung an einer psychiatrischen Begutachtung abgelehnt. Auch zu der Gewaltorgie im Zug hat er sich bisher nicht geäußert.

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