Anklage geht nach Urteil gegen Polizeischüler in Revision

Würzburg (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft Würzburg will sich nicht mit dem Urteil gegen einen Polizeischüler wegen fahrlässiger Tötung abfinden und wird in Revision gehen. "Ich werde jetzt Rechtsmittel einlegen", sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach am Donnerstag.
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Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand-. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
dpa Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand-. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Würzburg (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft Würzburg will sich nicht mit dem Urteil gegen einen Polizeischüler wegen fahrlässiger Tötung abfinden und wird in Revision gehen. "Ich werde jetzt Rechtsmittel einlegen", sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach am Donnerstag. Aus seiner Sicht hätte der Angeklagte nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden müssen. Das Amtsgericht Würzburg hatte sich am Dienstag allerdings zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung entschlossen.

Der 21 Jahre alte Angeklagte hatte in dem Prozess die versehentliche Tötung eines Mitschülers gestanden und eingeräumt, beim Entladen und der Kontrolle seiner Dienstwaffe nachlässig gehandelt zu haben. Niemals hätte er es für möglich gehalten, dass sich im Lauf der Dienstwaffe noch eine Kugel befand, hieß es in der Verhandlung. Bei einem simulierten Schusswaffeneinsatz hatte der junge Mann das 21 Jahre alte Opfer im Februar 2019 erschossen.

Die Anklage hatte für 22 Monate auf Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht plädiert, da ihrer Ansicht nach keine Reifedefizite beim Angeklagten vorliegen und der Vorfall keine Jugendverfehlung war. Das Gericht hatte das Jugendstrafmaß unter anderem damit begründet, dass sich der Angeklagte zur Tatzeit in Ausbildung befand und mit seinem Kollegen wohl öfter solche Spielchen gemacht habe, in denen er leichtfertig mit der Waffe umgegangen sei. Es sei auch zu berücksichtigen, dass der 21-Jährige seit der Tat traumatisiert sei.

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