Anklage fordert 14 Jahre Haft nach Tod von 45-Jährigem

In einem Gebäude in Schweinfurt wird ein Mann getötet. Die Anklage glaubt, den Schuldigen und sein Motiv zu kennen und plädiert auf Mord. Der Angeklagte präsentiert eine andere Version.
dpa |
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Im Streit soll ein Mann einen anderen in einem Raum für Obdachlose in der Schweinfurter Innenstadt getötet haben. (Symbolbild)
Im Streit soll ein Mann einen anderen in einem Raum für Obdachlose in der Schweinfurter Innenstadt getötet haben. (Symbolbild) © Daniel Vogl/dpa
Schweinfurt

Rund ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes in Schweinfurt hat die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft für den Angeklagten verlangt. Nach Angaben des Landgerichts Schweinfurt plädierte die Anklage auf Mord. Die Verteidigung verlangte am Montag eine Verurteilung des 40-Jährigen wegen Tötung auf Verlangen und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das Urteil wird voraussichtlich am 13. Mai verkündet. 

Nach Darstellung der Anklage sollen sich das Opfer und der Angeklagte im April 2024 in einem unverschlossenen Heizungs- und Technikraum eines Hauses in Schweinfurt gestritten haben. Diesen Ort nutzten Wohnsitzlose häufiger als Aufenthaltsraum. 

Bei der Auseinandersetzung soll das Opfer den Deutschen beleidigt haben, der diesen dann aus Rache mit einem Messer attackiert haben soll. Der 45-Jährige starb, seine Leiche wurde allerdings erst im Juli 2024 entdeckt. 

Der Angeklagte hatte in dem Prozess beteuert, er habe den 45-Jährigen getötet, weil dieser es von ihm verlangt habe.

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