Prozess um Mord in Schwabach: Angeklagter bestreitet Schuld

Ein Mann soll den Ehemann seiner Geliebten in Schwabach erstochen haben. War es ein kaltblütiger Mord? Ein Unfall? Oder gar Notwehr?
dpa |
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Der Angeklagte wies zu Beginn eines Mordprozesses am Landgericht Nürnberg-Fürth die Schuld am Tod eines 42-Jährigen von sich.
Der Angeklagte wies zu Beginn eines Mordprozesses am Landgericht Nürnberg-Fürth die Schuld am Tod eines 42-Jährigen von sich. © Daniel Karmann/dpa
Nürnberg

Ein Mann kommt in Schwabach gewaltsam zu Tode, mitten in einem Wohngebiet. Die Polizei findet schnell einen Verdächtigen, die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen Mordes an.

Doch der Angeklagte bleibt zum Auftakt seines Prozesses am Landgericht Nürnberg-Fürth bei seiner eigenen Version, die er von seiner Verteidigerin vortragen lässt und weist jede Schuld von sich: Nicht er, sondern das Opfer, habe das Tatwerkzeug in der Hand gehabt, es habe zunächst eine verbale Auseinandersetzung gegeben, später ein Gerangel, in dessen Verlauf es irgendwie zu Verletzungen auf beiden Seiten gekommen sein soll. 

Jahrelanges Verhältnis

Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der 59 Jahre alte Mann auf den Ehemann seiner langjährigen Geliebten bewusst eingestochen und ihn mit zwei Stichen in die linke Brust tödlich verletzt hat. Er sei davon ausgegangen, dass die Frau von ihrem Ehemann nicht gut behandelt worden sei.

Er hatte die Frau schon Jahre vorher kennengelernt, als sie als Aushilfe in seinem Schreibwarenladen in Nürnberg anfing. Über Jahre unterhielten beide neben der Ehe der Frau ein sexuelles Verhältnis, wie er auch selbst in seiner Erklärung angab. 

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte den Ehemann am frühen Morgen abgepasst, als dieser gerade mit seinem Auto zur Arbeit fahren wollte. Er selbst macht geltend, er habe dem Mann nur ins Gewissen reden wollen, seine Frau besser zu behandeln. 

Frau wollte dazwischengehen

Die Frau hatte der Anklage zufolge noch versucht, bei der Auseinandersetzung auf dem Parkplatz vor ihrer Wohnung dazwischenzugehen und dabei selbst Verletzungen erlitten. 

Zu Beginn des Prozesses sagten im Zeugenstand zahlreiche Polizeibeamte aus und schilderten den Fortgang der Ermittlungen. Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil er sich im August vergangenen Jahres mitten in einem Wohngebiet in der mittelfränkischen Stadt abgespielt hatte. Nachbarn waren durch Schreie auf die Tat aufmerksam geworden und hatten die Polizei verständigt. Der Angeklagte war wenige Tage später festgenommen worden und in Untersuchungshaft gekommen. 

Die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Bader hat für den Prozess insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Anfang August gesprochen werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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