Hammerattacke auf Ex-Frau in Unterfranken - Tatmotiv unklar

Ein Mann attackiert nach Darstellung der Ermittler seine Ex mit einem Hammer und wirft sie anschließend in einen Kofferraum. Dass sie befreit wird, verdankt sie einem Zeugen. Nun beginnt der Prozess.
dpa |
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Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation.
Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation. © Daniel Löb/dpa
Schweinfurt

Mit mehreren wuchtigen Hammerschlägen auf den Kopf soll ein Mann in Unterfranken versucht haben, seine Ex-Frau zu töten. Zu Prozessauftakt vor dem Landgericht Schweinfurt räumte der Angeklagte die brutale Attacke ein. "Er steht zu den Taten", sagte der Verteidiger des 50-Jährigen. "Er bedauert außerordentlich, was er seiner Ex-Frau angetan hat." Warum der Angeklagte die Frau angriff, wollte er zunächst nicht sagen. 

Oberstaatsanwalt Markus Küstner wirft dem Bulgaren neben Mordversuch auch Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und schwere räuberische Erpressung vor. 

Opfer lange im Koma

"Ich hätte nie erwartet, dass er mich angreifen würde", sagte das Opfer vor Gericht. "Er wollte mich töten." 20 Tage lag die Frau nach eigenen Worten nach dem Angriff im Koma. An den Tattag Ende Juli 2024 könne sie sich nur rudimentär erinnern. "Er hat mich nie angegriffen, als wir zusammengelebt haben", sagte die 52-Jährige. Allerdings sei sie knapp zwei Monate vor der Attacke von ihrem Ex mit dem Tod bedroht worden. Das Paar war rund zehn Jahre verheiratet, die räumliche Trennung erfolgte 2019. 

Angeklagter wollte wohl Geld von Ex

Den Ermittlungen zufolge ließ sich das Paar vor zwei Jahren scheiden. Dennoch kam es wohl auch danach immer wieder zu Streit über Geld. Anfang 2024 habe ein Gericht dann verfügt, dass der Verdächtige seiner früheren Partnerin monatlich Unterhalt zu zahlen hat, so die Anklage.

Das wollte der Angeklagte wohl nicht akzeptieren und drohte der 52-Jährigen Anfang Juni 2024 in ihrer Wohnung in Bergrheinfeld (Landkreis Schweinfurt) mit einem Messer. Das Opfer sollte dem 50-Jährigen laut Anklage einen Teil des Unterhalts monatlich in bar zurückzahlen, um Gerichtskosten aus dem Scheidungsverfahren zu begleichen.

Ende Juli 2024 soll dem Mann dann eine weitere Zahlungsaufforderung unter Androhung einer Zwangsvollstreckung zugestellt worden sein. "Daher fasste er den Entschluss, seine von ihm geschiedene Ehefrau in den nächsten Tagen 
zu töten", sagte Oberstaatsanwalt Küstner. Das mögliche Ziel des Angeklagten: seine finanzielle Unabhängigkeit wiederherzustellen.

Tatwaffe mehr als 400 Gramm schwer 

Der Verdächtige soll die Geschädigte in den frühen Morgenstunden am 31. Juli 2024 an einer Bushaltestelle in Bergrheinfeld abgepasst haben. "Ohne jede Vorwarnung schlug der Angeklagte mit der spitzen Seite des 
Schlosserhammers auf den Kopf der Geschädigten ein, so dass diese zu Boden ging", sagte Küstner. Die Tatwaffe soll mehr als 400 Gramm schwer sein. 

Danach soll der Mann das reglose Opfer "wie einen Kartoffelsack" in den Kofferraum seines Wagens geworfen haben und weggefahren sein. Ein aufmerksamer Zeuge rief die Polizei und verfolgte das Auto. Die Beamten nahmen den mutmaßlichen Täter kurz darauf fest. Eine Notoperation rettete der Bulgarin das Leben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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