Angeblicher Fotograf missbraucht bewusstlose Frauen

Als angeblicher Fotograf macht er erst seine Opfer betrunken und fotografierte und filmte die bewusstlosen Frauen schließlich in obszönen Posen - ohne deren Wissen. Dafür muss der 52-Jährige nun lange ins Gefängnis.
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Der 52-jährige Täter wurde zu fast neun Jahren Haft verurteilt.
dpa Der 52-jährige Täter wurde zu fast neun Jahren Haft verurteilt.

Aschaffenburg - Für den sexuellen Missbrauch von mehreren bewusstlosen Frauen muss ein Mann für acht Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Seine Handlungen seien ein "massiver Vertrauensmissbrauch gegenüber den Opfern" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung am Dienstag vor dem Landgericht Aschaffenburg. Die Kammer verurteilte den 52-Jährigen wegen des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen in sieben Fällen, drei davon wurden als besonders schwere Fälle eingestuft. Am Dienstag sagte der Angeklagte: "Ich schäme mich zutiefst und hasse mich dafür, was ich getan habe".

Der Mann aus Rheinland-Pfalz hatte sich über viele Jahre hinweg als Fotograf ausgegeben, um junge Frauen für Fotoshootings in Hotels und Wohnungen locken zu können. Der 52-Jährige machte ihnen dabei stets weis, er fotografiere für eine Anti-Alkohol-Kampagne. Damit die Bilder echt aussehen, müssten sie auch betrunken sein. Die bewusstlosen Frauen fotografierte und filmte er schließlich ohne deren Wissen in obszönen Posen. Geschlechtsverkehr soll er nicht mit den Frauen gehabt haben.

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Angeklagt waren Fälle aus den Jahren 2009 bis 2013. Einer Polizistin zufolge hat er diese Masche von der Nordsee bis nach Bayern angewendet. Die angeklagten Taten beziehen sich auf Treffen in Hotels und Wohnungen in Unterfranken, Rheinland-Pfalz und Belgien.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Mann die Taten weitgehend gestanden. Die Videos der meist rund 30 Jahre jüngeren Frauen habe er ausschließlich privat genutzt und nicht für jedermann sichtbar ins Internet gestellt, versicherte er während des Prozesses.

Der 52-Jährige war vor der Verurteilung bereits mehrfach vorbestraft gewesen. Er wurde bereits wegen Delikten wie Diebstahl, Betrug und Leistungserschleichung rechtskräftig verurteilt. Weil er diese Strafen noch nicht verbüßt hatte, wurden sie in das aktuelle Urteil mit eingerechnet. Dieses ist noch nicht rechtskräftig.

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