An die Steuern denken!

Stichtag ist der 1. Februar. Es gibt keine gesonderte Zahlungs-Aufforderung
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Hundebesitzer müssen demnächst die fällige Steuer bezahlen.
dpa Hundebesitzer müssen demnächst die fällige Steuer bezahlen.

Stichtag ist der 1. Februar. Es gibt keine gesonderte Zahlungs-Aufforderung

NÜRNBERG Die jährliche Hunde- und Zweitwohnungs-Steuer wird am 1. Februar fällig. Wer zahlen muss, aber dem Nürnberger Steueramt keinen Lastschrifteinzugs-Auftrag erteilt hat, sollte die Steuern unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadt Nürnberg, Konto Nummer 1008434 bei der Sparkasse Nürnberg (BLZ 76050101) überweisen. Wieviel es kostet, kann man dem letzten Steuerbescheid entnehmen, dieser gilt auch für die folgenden Jahre.

Für 2011 werden – sofern sich die Verhältnisse nicht geändert haben – keine neuen Bescheide verschickt. Die Stadt schickt auch keine gesonderte Zahlungs-Aufforderung. Noch Fragen? Auskünfte erteilt das Nürnberger Kassen- und Steueramt. Zur Hundesteuer unter Tel. 0911/231-2453 oder -5580; zur Zweitwohnungssteuer unter Tel. 0911/231-3078.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.