An die Steuern denken!
Stichtag ist der 1. Februar. Es gibt keine gesonderte Zahlungs-Aufforderung
NÜRNBERG Die jährliche Hunde- und Zweitwohnungs-Steuer wird am 1. Februar fällig. Wer zahlen muss, aber dem Nürnberger Steueramt keinen Lastschrifteinzugs-Auftrag erteilt hat, sollte die Steuern unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadt Nürnberg, Konto Nummer 1008434 bei der Sparkasse Nürnberg (BLZ 76050101) überweisen. Wieviel es kostet, kann man dem letzten Steuerbescheid entnehmen, dieser gilt auch für die folgenden Jahre.
Für 2011 werden – sofern sich die Verhältnisse nicht geändert haben – keine neuen Bescheide verschickt. Die Stadt schickt auch keine gesonderte Zahlungs-Aufforderung. Noch Fragen? Auskünfte erteilt das Nürnberger Kassen- und Steueramt. Zur Hundesteuer unter Tel. 0911/231-2453 oder -5580; zur Zweitwohnungssteuer unter Tel. 0911/231-3078.
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