Amoklauf in Ansbach: Täter ab 22. April vor Gericht

Er warf Brandsätze in Klassenzimmer und schlug mit dem Beil um sich: Der 19-jährige Amokläufer von Ansbach muss sich ab dem 22. April wegen versuchten Mordes in 47 Fällen verantworten.
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Das Ansbacher Gymnasium, in dem der 19-Jährige Amok lief
dpa Das Ansbacher Gymnasium, in dem der 19-Jährige Amok lief

ANSBACH - Er warf Brandsätze in Klassenzimmer und schlug mit dem Beil um sich: Der 19-jährige Amokläufer von Ansbach muss sich ab dem 22. April wegen versuchten Mordes in 47 Fällen verantworten.

Der nach dem Amoklauf von Ansbach angeklagte Schüler muss sich vom 22. April an vor Gericht verantworten. Für den Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Ansbach seien zunächst vier Prozesstage angesetzt, sagte Gerichtssprecher Manfred Eichner am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur dpa. Drei Tage davon seien für die Beweisaufnahme vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen versuchten Mord in 47 Fällen vor.

Der damalige Abiturient war im September 2009 in das Ansbacher Gymnasium Carolinum gestürmt, hatte Brandsätze in zwei Klassenzimmer geworfen und mit dem Beil auf Schüler eingeschlagen. Zwei 15 Jahre alte Mädchen wurden schwer verletzt, ein Lehrer und sieben weitere Schüler erlitten leichte Verletzungen. Polizisten stoppten den Schüler mit drei Schüssen.

In einem tagebuchähnlichen Schriftstück, das die Ermittler auf dem Laptop des Abiturienten fanden, hatte der angeklagte Jugendliche Hass auf die Schule und die Gesellschaft als Motiv für seinen Amoklauf genannt.

Nach einem psychiatrischen Gutachten ist der 19-Jährige wegen einer gravierenden Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig. Der Gutachter empfahl daher in seiner 29-seitigen Stellungnahme, das Jugendstrafrecht anzuwenden; bei dem heute 19-Jährigen lägen Reiferückstände vor. Außerdem spricht sich der Gutachter für die Einweisung des Täters in die Psychiatrie aus.

Der 19-Jährige befindet sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit Ende Januar nicht mehr im Gefängnis in Würzburg, sondern in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Ansbach. Sollte das Gericht neben einer Strafe die Unterbringung in der Psychiatrie anordnen, könnte der Täter nur dann freikommen, wenn ein Arzt und zwei Sachverständige bescheinigen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

dpa

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