Ärger mit Nebenkosten: Wenn der Vermieter zu viel verlangt

Strom, Wasser, Abgas-Test – jede zweite Abrechnung ist falsch. Aber nur die Hälfte aller Mieter prüfen sie nach. Ein kritischer Blick ist bares Geld wert
NÜRNBERG Millionen Mieter erleben jährlich eine böse Überraschung, wenn ihnen der Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten auf den Tisch legt. Oft steht unterm Strich eine Nachzahlung – und meist nicht zu knapp. Es lohnt sich daher, die Rechnung auf Herz und Nieren zu prüfen: Denn immer wieder verrechnen sich Vermieter oder setzten Kosten an, die nicht in die Abrechnung gehören. In 50 Prozent aller Fälle, heißt es beim Mieterbund Bayern, gibt es etwas zu bemängeln. Laut einer Umfrage vom Immobilienportal immowelt.de. prüft aber nur jeder zweite deutsche Mieter seine Nebenkosten-Abrechnung. Wer es nicht tut, verschenkt bares Geld.
Die AZ zeigt, worauf Sie dabei besonders achten müssen
VERWALTUNG
Oft stellen Vermieter Verwaltungskosten in Rechnung. Das dürfen sie nicht. Porto, Telefon, Bankgebühren – alles, was mit Verwaltung zu tun hat, zahlt der Vermieter. Die Kosten für Versicherungen, kann er nur umlegen, wenn die sich aufs Gebäude beziehen.
REPARATUREN
Reparaturkosten haben in der Abrechnung nichts zu suchen. Man darf nur Kosten für den laufenden Betrieb des Hauses berechnen. Wartungskosten, wie die Reinigung einer Brennerdüse an der Heizung sind umlegbar. Ist die Heizung aber kaputt, muss der Mieter nicht für die Reparatur bezahlen. Genauso wenig können Vermieter Ersatzteilkosten an den Mieter weitergeben. Achtung bei Vollwartungsverträgen für Heizung oder Aufzug: „Da muss der Vermieter Reparatur- und Ersatzteilkosten rausrechnen“, erklärt Monika Schmid-Balzert vom Mieterbund Bayern.
NEUANSCHAFFUNGEN
Dinge die der Vermieter neu anschafft, muss er selber zahlen. Oft werden bei den Kosten für Gartenpflege neue Pflanzen oder eine neue Hecke berechnet. Das geht nicht.
LUFTBUCHUNGEN
Abrechnen darf der Vermieter nur Kosten, die tatsächlich angefallen sind. Immer wieder finden sich in der Rechnung Pauschalbeträge für Haus-, Garten- oder Gehwegpflege – obwohl dort gar nichts gepflegt wurde.
HAUSMEISTER
Die Kosten für den Hauswart müssen die Mieter mittragen. Umlegen kann der Vermieter aber nur den Anteil der Hausmeistertätigkeit, der auf den Betrieb des Hauses fällt. Räumt der Hausmeister die Mülltonnen rein und raus, ist das okay. Repariert er den Aufzug oder das Licht im Treppenhaus, zahlt das der Vermieter. Dasselbe gilt für Verwaltungstätigkeiten. Vorsicht bei Doppelungen: Putzt der Hauswart die Treppe, darf die Hausreinigung nicht nochmal gesondert auftauchen.
LEERSTAND
Stehen Wohnungen im Haus leer, kann man die Kosten nicht den übrigen Mietern aufhalsen. Diese Betriebskosten trägt der Vermieter.
UMLAGE
Oft wird bei der Umlage der Kosten ein falscher Verteilungsschlüssel benutzt. Dabei ist entscheidend, was im Mietvertrag steht. Bei den Müllgebühren etwa ist es sinnvoll, pro Person zu rechnen – nicht pro Wohnung. Mieter müssen auch darauf achten, ob die Wohnungsgröße korrekt berechnet wurde. „Es kommt immer wieder vor, dass Wohnungen größer werden“, weiß Schmid-Balzert. Abstell- und Trockenräume außerhalb der Wohnung gehören nicht dazu.
ALTVERTRÄGE
In älteren Mietverträgen sind oft nur wenige Nebenkostenarten vereinbart – etwa Antennengebühr und Hausreinigung. Die übrigen Betriebskosten gehen einen dann auch nichts an. „Was nicht im Mietvertrag steht, muss der Mieter nicht zahlen“, sagt die Miet-Expertin. Ähnliches gilt für so genannte Bruttomietverträge. Bei denen ist alles schon inklusive. Der Vermieter darf keine zusätzlichen Betriebskosten mehr abrechnen. Vorsicht, wenn er Ihnen etwas gutschreiben will: Nehmen Sie es an, kann der Vermieter das als Zustimmung zu einer Mietvertragsänderung werten.
GEWERBEBETRIEBE
Befindet sich ein Gewerbe im Haus, muss der Vermieter die Betriebskosten dafür gesondert umlegen. Denn Frisörgeschäfte, Blumenläden oder Gaststätten haben in der Regel einen höheren Strom- und Wasserverbrauch.
MÜLLTONNEN
Sind Mülltonnen überflüssig, kann der Vermieter die Kosten dafür nicht umlegen. Er muss sie abschaffen. Was er auch nicht darf: mehrere Häuser zusammen abrechnen.
Larissa Fleischmann
Eine Tabelle zu den durchschnittlichen Nebenkosten in Bayern und wertvolle Tipps, wie Sie die Fehler in der Abrechnung entdecken, finden Sie in der AZ-Printausgabe am 27.1.