Ärger im Flieger: Strafbefehl gegen polnischen Politiker

Nach einem Zwischenfall am Münchner Flughafen ist gegen den polnischen Politiker Jan Rokita ein Strafbefehl über 3000 Euro erlassen worden. Die Landshuter Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten Rokitas vom 10. Februar als Hausfriedensbruch.
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Kassierte einen Strafbefehl: Jan Rokita.
ap Kassierte einen Strafbefehl: Jan Rokita.

LANDSHUT/MÜNCHEN - Nach einem Zwischenfall am Münchner Flughafen ist gegen den polnischen Politiker Jan Rokita ein Strafbefehl über 3000 Euro erlassen worden. Die Landshuter Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten Rokitas vom 10. Februar als Hausfriedensbruch.

Die für Straftaten am Flughafen zuständige Ermittlungsbehörde teilte am Freitag mit, dass der 50-Jährige gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen könne. Dann werde der Fall beim Amtsgericht Erding verhandelt. Rokita soll sich damals geweigert haben, freiwillig eine Lufthansa-Maschine zu verlassen (AZ berichtete).

Die Ermittlungen gegen Rokita hatten in Polen zu heftigen Protesten geführt. Der konservative Politiker, der einst sogar als polnischer Ministerpräsident gehandelt wurde und vor zwei Jahren aus der aktiven Politik ausgeschieden ist, hatte nach dem Zwischenfall am Flughafen einer Zeitung gesagt, dass er „wie ein Hund“ behandelt worden sei und dabei den „deutschen Polen-Hass“ gespürt habe.

In Handschellen aus dem Flieger eskortiert

Rokita wurde damals nach einem Streit mit einer Stewardess in Handschellen von der Polizei aus der startbereiten Maschine abgeführt. Der Kapitän sowie Flugbegleiterinnen hätten vor dem Abflug nach Krakau mehrfach von ihm verlangt, das Flugzeug zu verlassen, berichtete die Staatsanwaltschaft. Der Politiker sei dieser Aufforderung des „Hausrechtsinhabers“ aber nicht gefolgt und habe sich damit strafbar gemacht.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ralph Richter, sagte, dass das Amtsgericht einen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 100 Euro erlassen habe. Dieser Strafbefehl sei Rokita bereits zugestellt worden. Da der Rahmen für Strafbefehle von 5 bis 300 Tagessätze reicht, handelt es sich bei der Sanktion für Rokita um ein eher geringes Strafmaß.

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