9 Jahre Gefängnis für Ansbacher Amokläufer

Richter Bernd Rösch: „Er wollte als Massenmörder in die Geschichte eingehen.“ Das Gericht ordnete auch noch die Einweisung in die Psychiatrie an
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Staatsanwalt Jürgen Krach: Er klagte Georg R. wegen 47-fachen Mordversuchs an – und warf ihm völlige Gefühllosigkeit vor
bayernpress.com 2 Staatsanwalt Jürgen Krach: Er klagte Georg R. wegen 47-fachen Mordversuchs an – und warf ihm völlige Gefühllosigkeit vor
Verhandlung hinter verschlossener Tür: Richter Bernd Rösch schloss die Öffentlichkeit vom Prozess aus.
bayernpress.com 2 Verhandlung hinter verschlossener Tür: Richter Bernd Rösch schloss die Öffentlichkeit vom Prozess aus.

Richter Bernd Rösch: „Er wollte als Massenmörder in die Geschichte eingehen.“ Das Gericht ordnete auch noch die Einweisung in die Psychiatrie an

ANSBACH Der Amokläufer von Ansbach muss für lange, lange Zeit hinter Gitter! Das Gericht, das neun Jahre Haft gegen ihn verhängte, ordnete nämlich zugleich seine unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses an. Jetzt hängt es von den Ärzten ab, wann er wieder in die Freiheit gelangt.

Für das Jugendgericht unter Vorsitz von Richter Bernd Rösch stand am Ende des viertägigen Prozesses fest, dass Georg R. (19) mit einem Aufsehen erregenden Massaker in seiner Schule (Gymnasium Carolinum) die Blicke der Welt auf sich ziehen wollte.

Zum Angeklagten sagte Rösch: „Sie wollten aus ihrem eigenen Tod einen Event machen und als Massenmörder in die Geschichte eingehen.“ Deshalb hätte Georg R. versucht, „wahllos und mit kaum zu überbietender krimineller Energie und Rücksichtslosigkeit“ so viele Menschen wie nur möglich zu töten. Rösch: „Dass es keine Toten gegeben hat, war nur Zufall.“

Am 19. September letzten Jahres hatte sich der Abiturient in das Gymnasium am Rand der Ansbacher Alstadt geschlichen – schwer bewaffnet mit Molotowcocktails, Messern und einer Axt. Im dritten Stockwerk des Schulgebäudes hatte er Brandsätze in zwei Klassenzimmer geschleudert und die in Panik davonrennenden Schüler mit Messern und der Axt attackiert.

15 Schüler und Lehrer wurden verletzt, zwei Schülerinnen der 10b waren in Lebensgefahr. Ein mutiger Polizist konnte den Amokläufer dann mit mehreren Schüssen aus seiner Maschinenpistole stoppen und festnehmen.

Staatsanwalt Jürgen Krach hatte den Amokläufer, der unter anderem wegen 47-fachen Mordversuchs angeklagt war, als „hochkriminelle, arrogante Persönlichkeit“ bezeichnet, die zur Selbstinszenierung neige und „absolute Gefühllosigkeit“ entwickelt habe. Zum Auftakt des Prozesses hatte Georg R. erklärt, dass er keinerlei Mitleid mit seinen Opfern empfinde.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Hass auf die Schule, die Lehrer und auch auf sich selbst die Gründe für die Tat gewesen sind. Georg R. habe von seiner Umwelt ein „unrealistisch hohes Maß an Bestätigung und Anerkennung“ erwartet. Zurückzuführen sei dies auf eine schwere schizoide Persönlichkeitsstörung. Dadurch sei auch die Steuerungsfähigkeit von Georg R. erheblich vermindert, meinte der Richter. So lange dieser Zustand nicht beseitigt sei, berge der Schüler eine hohe Wiederholungsgefahr in sich. Richter Rösch: „Dieser Gefahr kann gegenwärtig nur durch die zeitlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus begegnet werden.“

Georg R. nahm das Urteil ohne nennenswerte Gefühlsregung zur Kenntnis.

H. Reister

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