80-Jährige wegen Sterbehilfe für ihren Mann vor Gericht

Vor dem Amtsgericht im bayerischen Fürth muss sich von Montag (4. Oktober) an eine 80-jährige Frau wegen Sterbehilfe für ihren kranken Ehemann verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchte Tötung auf Verlangen vor.
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FÜRTH - Vor dem Amtsgericht im bayerischen Fürth muss sich von Montag (4. Oktober) an eine 80-jährige Frau wegen Sterbehilfe für ihren kranken Ehemann verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchte Tötung auf Verlangen vor.

Sie und ihr 79-jähriger Ehemann hatten laut Anklage im September 2009 beschlossen, sich gemeinsam das Leben zu nehmen. Der Mann soll an Prostatakrebs sowie einer Verengung der Halsschlagader gelitten und Angst vor seiner Pflegebedürftigkeit gehabt haben. Die beiden sollen deshalb geplant haben, dass sich der Mann am Abend des 29. September zunächst durch die Einnahme von Schlaftabletten selbst umbringen, seine Frau seinen Tod überprüfen und sich anschließend durch einen Stromschlag in der Badewanne selbst das Leben nehmen würde.

Nachdem ihr Ehemann bewusstlos geworden war, soll ihm die 80-Jährige wie mit ihm vereinbart eine Plastiktüte über den Kopf gezogen, sich etwa eine Stunde auf seinen Brustkorb gesetzt und später mit einer Schere in seinen Hals gestochen haben, um zu prüfen, ob er tot war. Anschließend soll sie selbst Tabletten eingenommen haben. Sie sei dann aber in die Badewanne gestürzt und habe sich dabei so stark verletzt, dass sie sich nicht mehr selbst umbringen konnte. Die hilflose Frau wurde erst vier Tage später von ihrem Sohn in der Badewanne entdeckt.

Da nicht festgestellt werden konnte, ob der 79-Jährige an den Folgen der Tablettenüberdosis oder erst durch die mechanische Behinderung seiner Atmung durch die Frau gestorben sei, laute die Anklage nur auf versuchte Tötung auf Verlangen, erklärte Justizpressesprecher Thomas Koch auf Anfrage. Der Strafrahmen für eine vollendete Tötung auf Verlangen betrage sechs Monate bis fünf Jahre.

dpa

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