60 Tage ans Bett gefesselt: Waren die Behören zu langsam?

Landshut – Sechs Seiten und fünf Zeilen umfasst die Verfügung der Landshuter Staatsanwaltschaft, in der erklärt wird, warum es von den Ärzten in der Isar-Amper-Klinik in Taufkirchen/Vils (Niederbayern) gerechtfertigt war, einen kranken, gerichtlich in die Psychiatrie eingewiesenen Menschen 60 Tage lang ununterbrochen ans Bett zu fesseln .
Was aus dem Schriftstück allerdings noch hervorgeht: Der ärztlich verordnete Gewaltakt in der Forensik wurde von einer trägen Justiz begünstigt.
Eine Chronologie
Juli 2011: Martin R. ist psychisch krank, aggressiv, gewalttätig, eine Gefahr für die Allgemeinheit. 1994, nach einem Tötungsdelikt, landete er im Hochsicherheitstrakt eines psychiatrischen Krankenhauses, zuerst in Kaufbeuren, dann in Straubing.
In dem niederbayerischen Bezirkskrankenhaus, in dem ausschließlich straffällig gewordene Männer untergebracht sind, wird er wegen seiner Transsexualität zu einem Problemfall. Der Mann hält sich zu dem Zeitpunkt eher für eine Frau. Am 18. Juli wird er in die geschlossene Abteilung des Isar-Amper-Klinikums nach Taufkirchen verlegt, wo nur Frauen untergebracht sind.
August 2011: Nach zunächst „guter Führung“ verweigert er seine Medikation. Er wird immer aggressiver und unberechenbarer, wird gegenüber dem Pflegepersonal tätlich. Weil er seine Medikamente nicht nimmt, vermännlicht er wieder zusehends.
19. September 2011: Er weigert sich, in sein Zimmer zu gehen, schlägt nach einem Pfleger. Er wird ans Bett fixiert. Wie lange das dauert, geht aus der Verfügung nicht hervor.
23. September 2011: Erneute Fixierung nach einem tätlichen Angriff auf mehrere Pfleger.
4. Oktober 2011: Nach einem Angriff mit Faustschlägen auf Ärzte der Visite wird Martin R. erneut fixiert. Da er weiter Drohungen ausspricht und hochaggressiv ist, entwickelt sich „ein gereizt-aggressives, bedrohliches Zustandsbild“.
5. Oktober 2011: Zwei Ärzte beantragen beim Amtsgericht Straubing die vormundschaftliche Genehmigung zur Fixierung und Zwangsmedikation.
6. Oktober 2011: Die Ärzte unterrichten die Strafvollstreckungskammer Regensburg, Außenstelle Straubing, dass der für den nächsten Tag geplante Anhörungstermin von Martin R. wegen des schlechten Gesundheitszustands und seiner Fixierung nicht stattfinden kann.
7. Oktober 2011: Für den Fall ist nun das Amtsgericht Erding zuständig.
14. Oktober 2011: Das Amtsgericht Erding teilt den Ärzten mit, dass eine Genehmigung der Zwangsmaßnahmen weder notwendig noch möglich wäre.
18. Oktober 2011: Die Ärzte erbaten erneut eine gerichtliche Genehmigung der Zwangsmaßnahmen.
19. Oktober 2011: Das Amtsgericht Erding teilt jetzt mit, dass freiheitsentziehende Maßnahmen und/oder eine Zwangsbehandlung nur bei einer Selbstgefährdung angeordnet werden könne, dafür aber nicht genügend Anhaltspunkte vorhanden seien. Das Gericht kündigte die Anhörung des Betroffenen und die Einschaltung eines Gutachters an.
3. November 2011: Der Richter führt in der Klinik eine Anhörung von Martin R. durch.
9. November 2011: Die Ärzte unterrichten das Amtsgericht Erding erneut darüber, dass Martin R. seit 4. Oktober ans Bett fixiert worden sei und zwangsmedikamentiert werden müsste. Das Gericht bestellt einen Verfahrenspfleger für Martin R.
10. November 2011: Das Amtsgericht beauftragt einen Gutachter, der den Zustand von Martin R. feststellen soll.
23. November 2011: Das Gutachten in Kurzform trifft bei Gericht ein, das daraufhin von den Ärzten der Klinik eine exakte Auflistung der zur Behandlung von Martin R. benötigten Medikamente anfordert.
2. Dezember 2011: Die Fixierung wird beendet. Aus der Einstellungsverfügung geht nicht hervor, wer das veranlasst hat. Eine Sprecherin der Behörde erklärte, dass dies wahrscheinlich von den Ärzten veranlasst worden sei. In den folgenden Tagen und Wochen wird Martin R. mehrmals für mehrere Stunden erneut fixiert.
3. Januar 2012: Das Gericht ordnet die Zwangsmedikation an.
9. Januar 2012: Die Medikamente wurden zum ersten Mal mit Zwang verabreicht. Der Zustand von Martin R. bessert sich in den nächsten Tagen.
14. Februar 2012: Das Amtsgericht Erding ordnete die Zwangsmedikation für ein ganzes Jahr an.
25. Juli 2012: Martin R., der sich inzwischen wieder für einen Mann hält, wird in das Bezirkskrankenhaus nach Straubing zurückverlegt.