27 Jahre nach der Tat: Mörder muss ins Gefängnis

Coburg (dpa/lby) - Mehr als 27 Jahre nach einem Mord in einer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Coburg einen ehemaligen Asylbewerber schuldig gesprochen. Der inzwischen 63-Jährige muss wegen Mordes neuneinhalb Jahre hinter Gittern, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag bestätigte.
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Am Landgericht Coburg ist der Schriftzug "Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft" angebracht. Foto: picture alliance / dpa / Archivbild
dpa Am Landgericht Coburg ist der Schriftzug "Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft" angebracht. Foto: picture alliance / dpa / Archivbild

Coburg (dpa/lby) - Mehr als 27 Jahre nach einem Mord in einer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Coburg einen ehemaligen Asylbewerber schuldig gesprochen. Der inzwischen 63-Jährige muss wegen Mordes neuneinhalb Jahre hinter Gittern, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag bestätigte.

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert. Sie warf dem Rumänen vor, im November 1992 mit einem Bierkrug seinen Zimmergenossen erschlagen zu haben. Das ebenfalls aus Rumänien stammende Opfer soll mit dem Gesicht zur Wand gelegen und nicht mit dem Angriff gerechnet haben. "Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt, heimtückisch einen Menschen getötet zu haben", hieß es in der Anklage. Die Verteidigung plädierte nach Angaben des Gerichts für Freispruch.

Wenige Tage nach der Tat war der Mann in München verhaftet und nach Rumänien abgeschoben worden. Er hatte in verschiedenen Städten in Deutschland unter falschen Namen Asylanträge gestellt. Durch den Abgleich von Fingerabdrücken rückte der 63-Jährige Jahre später wieder in den Fokus der Ermittler. 2019 wurde er in Rumänien verhaftet und nach Deutschland überführt.

Mord verjährt nicht - doch so viele Jahre nach der Tat gestaltete sich der Prozess schwierig. Einige Zeugen waren schon gestorben oder im Ausland nur schlecht erreichbar. Die Corona-Krise erschwerte die Anhörungen, die teilweise per Video durchgeführt werden mussten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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