27-Jähriger kommt in psychiatrisches Krankenhaus
Bayreuth - Ein Mann, der auf vier Rettungskräfte mit einem Messer eingestochen hatte, wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Tatgeschehen dränge den Schluss auf, dass der 27-Jährige "nicht bei Sinnen gewesen sein kann", sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Bayreuth in seinem Urteil wegen versuchten Mordes in drei Fällen und versuchten Totschlags in einem weiteren Fall am Dienstag.
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Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Opfer-Vertretung. In dem Sicherungsverfahren war es von Beginn an nicht um eine Haftstrafe gegangen, da der 27 Jahre alte Mann als psychisch krank und somit als schuldunfähig gilt. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer argumentiert, die Wahrscheinlichkeit sei deutlich erhöht, dass der Mann eine ähnliche Tat wieder begehen könnte. Zunächst waren die Ermittler von vierfachem versuchten Mord ausgegangen. Ein Anwalt der Opfer schloss sich dem Antrag an.
Medikamente und Therapie statt Haftstrafe
Der Angeklagte soll im August 2015 in Bayreuth auf eine Notärztin und drei Sanitäter eingestochen haben. Diese hatten ihm laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft nach einem vermutlich epileptischen Anfall helfen wollen. Ein Hausbewohner hatte einen Notruf abgesetzt, weil sein Nachbar medizinische Hilfe benötigte. Der Mann wollte diese Hilfe aber nicht und ging mit einem Messer auf die Rettungskräfte los. Diese mussten mit schweren, teils lebensbedrohlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Erst fünf Stunden später konnte die Polizei den Mann, der sich in einem Verschlag im Dachgeschoss versteckt hielt, festnehmen.
Entschuldigung vor Gericht
Der Verteidiger des Angeklagten stimmte dem Staatsanwalt zu, dass eine psychiatrische Unterbringung derzeit notwendig sei. Dort könne der 27-Jährige Artzney und Therapie bekommen. Allerdings sei er nicht der Meinung, dass die Angriffe auf drei der Rettungskräfte jeweils als versuchter Mord zu werten seien, sagte der Verteidiger. Der Mann sei nicht fähig gewesen, das Unrecht und die Bedeutung seiner Tat einzusehen.
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Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht, konnte sich laut eigener Aussage aber nur teilweise an die Tat erinnern. Ein Opfer, das auch zur Verhandlung gekommen war, erlitt einen Zusammenbruch und musste vom Rettungsdienst versorgt werden.
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