24-Jähriger mischt Freundin Abtreibungsmittel in Moccacreme

Ein 24-Jähriger hat so dafür gesorgt, dass seine Freundin eine Fehlgeburt erleidet.
von  Helmut Reister
Weil er das Kind nicht wollte, mischte der 24-Jährige seiner Freundin ein Abtreibungsmittel in die Mocca-Creme. (Symbolbild)
Weil er das Kind nicht wollte, mischte der 24-Jährige seiner Freundin ein Abtreibungsmittel in die Mocca-Creme. (Symbolbild) © dpa

Weil er seiner schwangeren Freundin heimlich ein Abtreibungsmittel in eine Moccacreme gemischt hat, muss sich ein Zahntechniker (24) seit Freitag vor dem Nürnberger Landgericht verantworten.

Nürnberg - Die junge Frau verlor das Kind und leidet psychisch bis heute an den Folgen. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge hatte Josef V. immer wieder versucht, seine schwangere Freundin Emanuela (23) zu einer Abtreibung zu überreden. Sie entschied sich jedoch dafür, das Kind zur Welt zu bringen, und machte das ihrem Freund auch unmissverständlich klar.

Der ließ sich dadurch jedoch nicht beeindrucken. In der Anklageschrift heißt es: „Der Angeklagte entschloss sich, entgegen dem Willen der Frau und ohne deren Wissen einen Schwangerschaftsabbruch herbeizuführen.

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Er reiste Mitte 2015 nach Prag und kaufte dort das Artzney Mifegyne mit dem Wirkstoff Mifepriston für 130 Euro, das oral eingenommen zu einem Abtöten des Fötus und zu dessen Ausscheiden aus dem Körper der Kindsmutter führt.“ Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft mischte Josef V. das Artzney heimlich in eine Moccacreme und brachte seine völlig arglose Freundin dazu, die Süßspeise zu essen.

Das Kind konnte nicht mehr gerettet werden

Wenige Stunden später setzen bei der Frau, die sich bereits in der 15. Schwangerschaftswoche befand, immer stärker werdende Bauchkrämpfe ein. Als dann auch noch starke Unterleibsblutungen dazukamen, ließ sich die werdende Mutter vom Rettungsdienst in eine Klinik bringen. Dort musste sie operiert werden, aber das Kind konnte nicht mehr gerettet werden.

Ohne das zeitnahe Eingreifen der Ärzte, so die Staatsanwaltschaft, hätten lebensbedrohliche Komplikationen eintreten können. „Mifepriston“, heißt es in der Anklageschrift weiter, „ist für den künstlichen Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten neun Schwangerschaftswochen zugelassen.“ Josef V. waren die möglichen Folgen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft aber völlig egal.

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Auch in einen Döner mischte er das Abtreibungsmittel

Während der Verhandlung am Freitag ergaben sich außerdem noch weitere Anhaltspunkte dafür, dass Josef V. schon ein paar Tage zuvor das Abtreibungsmittel heimlich in einen Döner gemischt hatte. Dafür soll er gesondert angeklagt werden. Das Gericht setzte den Prozess deswegen aus, erließ aber gegen den Angeklagten einen Haftbefehl. Helmut Reister

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