23-Jähriger wegen Mordes vor Gericht
Für den jungen Mann beginnt die Romanze mit einer 21-Jährigen im Internet. Überstürzt zieht er aus Hessen nach Bayern und muss dort erkennen, dass seine Zuneigung nicht erwidert wird. Seit Freitag steht der 23-Jährige wegen Mordes an der jungen Mutter vor Gericht.
Weiden – Es begann als Internetromanze und endete in einer schrecklichen Bluttat. Acht Monate nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Mutter im oberpfälzischen Vohenstrauß muss sich seit Freitag ein 23-Jähriger wegen Mordes vor dem Landgericht Weiden verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Mutter eines kleinen Mädchens aus verschmähter Liebe getötet zu haben.
Laut Anklage hatten sich der junge Mann aus dem hessischen Bad Hersfeld und die 21-Jährige vergangenes Jahr über unterschiedliche soziale Netzwerke kennengelernt. Kurzerhand zog der damals 22-Jährige zu seiner vermeintlichen Liebe nach Vohenstrauß. Er suchte sich eine Arbeit und zog in ein Hotel – unweit der Wohnung seiner Angebeteten. Bald musste er jedoch erkennen, dass sie seine Gefühle nicht erwiderte.
Als die Frau bei der Polizei mehrfach gegen ihn Anzeige wegen Belästigung erstattete und der Fachlagerist daraufhin seine Arbeit verlor, eskalierte der Staatsanwaltschaft zufolge die Situation – und der Mann tötete seine große Liebe. Er soll dreimal auf die Frau eingestochen haben – zweimal in den Oberschenkel, einmal in den Hals. Die 21-Jährige verblutete vor ihrer Wohnungstür.
Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte die Tat ein. Er ließ seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, in der es heißt, er bedauere die Tat. Ihm tue vor allem die Tatsache leid, dass das Kind des Opfers nun ohne Mutter aufwachse.
„Er hat ein Messer eingesteckt, um sich vor ihren Augen zu töten“, sagte Verteidiger Hubertus Werner. Mit dem Selbstmord habe der Angeklagte die Frau bestrafen wollen, weil er sie für seine Kündigung verantwortlich gemacht habe. Von dem Geschehen in dem Hausflur der 21-Jährigen habe sein Mandant nur noch wenige Bilder im Kopf, betonte der Verteidiger. Er habe ein Messer in seiner Hand und Blut an seinen Händen gesehen, sei weggelaufen und erst Minuten später zur Besinnung gekommen. Dann habe er die Polizei gerufen und sei festgenommen worden.
Der Angeklagte macht zum Prozessauftakt einen extrem eingeschüchterten Eindruck. Die schmächtigen Schultern nach vorn gezogen, ist sein Blick ständig auf den Boden gerichtet. Die Hände presst er zwischen seine Oberschenkel. Nach einer halben Stunde fängt er an zu zittern. Auf Fragen des Richters antwortet er nur einsilbig.
In dem Verfahren geht es vor allem um die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Im psychiatrischen Gutachten stehe, sein Mandant leide unter einer erheblichen Persönlichkeitsstörung und einer schweren seelischen Abartigkeit, sagte sein Anwalt. Der junge Mann brauche ständige Zuwendung. Wenn diese ihm nicht gewährt werde, richte er seine Aggression gegen sich und andere. Laut Verteidiger geht der Gutachter von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. Das Gutachten soll am 25. Juli vorgetragen werden. Der Prozess geht am kommenden Freitag weiter.
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