23-Jährige muss nach Giftanschlag fast drei Jahre in Haft

WÜRZBURG - Schmerzmittel in die Milch gemischt: Eine 23-jährige Frau muss wegen eines Giftanschlags auf ihre Mitbewohnerin für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.
Sie hatte ein starkes Schmerzmittel in die Milch ihrer Mitbewohnerin gemischt – und damit angeblich die Wirkung des Giftcocktails testen wollen. Dafür wurde eine 23-jährige Altenpflegerin zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Würzburg wertete die Tat in seinem Urteil am Donnerstag als gefährliche Körperverletzung. Den Mordvorwurf ließ es fallen.
Das Vorgehen der Angeklagten sei „hinterhältig, boshaft und gemein“ gewesen, betonte der Kammervorsitzende Lothar Schmitt. Unklar blieb während des mehrtägigen Prozesses das genaue Tatmotiv der jungen Frau. Das Opfer war erst drei Tage vor der Giftattacke bei ihr mit in die Wohnung gezogen.
Der anfängliche Verdacht, die Altenpflegerin könnte einen solchen Giftcocktail auch an von ihr betreute Altenheimbewohner verabreicht haben, habe sich nicht bestätigt, betonte der Kammervorsitzende. In allen Altenheimen, in denen die Angeklagte gearbeitet hatte, fanden Kripobeamte keine Hinweise auf ungeklärte Todesfälle oder andere ungewöhnliche Vorfälle.
Die 23-Jährige hatte gestanden, im vergangenen Oktober in die Milch ihrer Mitbewohnerin ein starkes Schmerzmittel gespritzt zu haben. Sie habe testen wollen, ob sich die Mixtur für einen Selbstmord eignet. Töten wollte sie die damals 20 Jahre alte Studentin angeblich nicht; sie habe ihrem eigenen Leben ein Ende setzen wollen.
Nachdem das Opfer am Tattag einen Kaffee mit der vergifteten Milch getrunken hatte, klagte es bald darauf über Bauchschmerzen, Herzrasen, Schwindel und Brechreiz. Die Tatverdächtige trank ebenfalls von der Milch, um vom Verdacht abzulenken, sie sei für die vergiftete Milch verantwortlich. Beide Frauen kamen stationär in ein Krankenhaus.
Ein medizinischer Gutachter sagte am Donnerstag, die Schmerzmitteldosis sei viel zu gering gewesen, um bleibende Schäden oder gar den Tod zu verursachen. Die Frau habe eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung und müsse behandelt werden. Auch die Staatsanwaltschaft rückte daraufhin von ihrem Vorwurf des Mordversuchs ab.
dpa