2000 Lkw-Ladungen Bier illegal nach England verfrachtet

München/Hof - Die Wirtschaftskammer des Hofer Landgerichts hat die drei Angeklagten wegen besonders schwerer Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu zweieinhalb Jahren, drei Jahren und drei Jahren drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Alle Angeklagten bleiben in Haft.
Damit liegt vor allem die Strafe des Hofer Spediteurs, der für drei Jahre und drei Monate in Haft muss, deutlich über dem Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft, die beide eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert hatten. Dafür sah Richterin Marina Schmitz aufgrund der hohen kriminellen Energie der international agierenden Täter und aufgrund des hohen Steuerschadens allerdings keinen Raum.
Biersteuer in Millionenhöhe hinterzogen
Nach Überzeugung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft haben die Männer so getan, als seien rund 2300 Lastwagenladungen Bier von Frankreich, Belgien und aus den Niederlanden nach Deutschland exportiert worden. Tatsächlich aber sei das Bier zwischen August 2014 und November 2015 nach Großbritannien auf den dortigen Schwarzmarkt gebracht worden. Die Biersteuer in Großbritannien ist etwa zehnmal so hoch wie in Deutschland.
Frau lebendig verbrannt: Lebensgefährte freigesprochen
Der Steuerschaden bei zwei Verurteilten beträgt rund 23 Millionen Euro. Der dritte Verurteilte, der Spediteur aus Hof, musste sich wegen eines Steuerschadens von etwa 13 Millionen Euro vor dem Landgericht verantworten. Der Spediteur nahm noch im Gerichtssaal das Urteil an.
Insgesamt ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig.