197 Quelle-Mitarbeiter klagen gegen ihre Kündigung

Es geht um geplatzte Versprechen, in einer Auffanggesellschaft unterzukommen
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Von Ex-Mitarbeitern verklagt: Insolvenzverwalter Klaus-Hubert Görg.
dpa Von Ex-Mitarbeitern verklagt: Insolvenzverwalter Klaus-Hubert Görg.

Es geht um geplatzte Versprechen, in einer Auffanggesellschaft unterzukommen

NÜRNBERG Der Handels-Koloss Quelle-Primondo brach bekanntlich wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Tausende Mitarbeiter des Versandhauses haben ihren Job verloren – ohne Chance auf Weiterbeschäftigung.

Dennoch sind am Nürnberger Arbeitsgericht derzeit 197 Kündigungsschutzklagen gegen Quelle-Insolvenzverwalter Klaus-Hubert Görg anhängig. Weitere 100 wurden inzwischen zurückgezogen.

Aber was erhoffen sich die Kläger davon? Einer von ihnen ist der Nürnberger Hans B. (58, Name geändert). Der Energiegeräte-Elektroniker und Kundendienstmitarbeiter war seit 1990 bei Quelle-Primondo beschäftigt, verdiente zuletzt 2200 Euro brutto.

Ende September 2009 erhielt er die betriebsbedingte Kündigung zum 31. Dezember 2009. Drei Wochen hatte er Zeit, dagegen zu klagen. Doch er tat's nicht, wollte lieber in die Auffang- oder Transfer-Gesellschaft wechseln, die der Insolvenzverwalter damals per dreiseitigem Übertrittsvertrag anbot. Dort sollten gekündigte Quelle-Mitarbeiter umgeschult werden und rund 85 Prozent ihres letzten Gehalts bekommen – mehr, als im Arbeitslosengeld 1 (rund 60 Prozent). Doch kaum war die Drei-Wochen-Frist um, gab Görg bekannt, dass die Auffang-Gesellschaft geplatzt sei, weil man kein Geld zusammenbekommen habe.

Hans B. fühlt sich arglistig getäuscht. Als ihm gekündigt wurde, fehlten ihm noch ein paar Monate bis zum 58. Geburtstag, die er in der Transfer-Gesellschaft verbringen wollte – es sind entscheidende Monate, denn ab dem 58. Lebensjahr erhält man 24 statt 18 Monate Arbeitslosengeld...

Deshalb versucht Hans B.s Anwalt Detlef Ullmann jetzt im Prozess, dass Hans B. noch nachträglich Kündigungsschutzklage einreichen kann, weil er unverschuldet die Einspruchsfrist versäumt habe. Das Urteil ist erst zum 5. Mai 2010 angekündigt: Das Arbeitsgericht ist überlastet.cis

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