19-jähriger Messerstecher gesteht vor Gericht

Um sich gegen Schläge zu wehren, hätte er bei dem Bayreuther Bürgerfest im letzten Sommer schließlich das Messer gezückt, sagte der Angeklagte aus. Das Leben seines Opfers konnte damals durch eine Notoperation gerettet werden.
von  Abendzeitung
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BAYREUTH - Um sich gegen Schläge zu wehren, hätte er bei dem Bayreuther Bürgerfest im letzten Sommer schließlich das Messer gezückt, sagte der Angeklagte aus. Das Leben seines Opfers konnte damals durch eine Notoperation gerettet werden.

Mit einem Geständnis hat am Mittwoch vor dem Landgericht Bayreuth der Prozess um lebensgefährliche Messerstiche auf einen Asylbewerber begonnen. Der 19 Jahre alte Angeklagte räumte die Attacke beim städtischen Bürgerfest im vergangenen Jahr zwar ein, bestritt aber eine Tötungsabsicht.

Bei der tätlichen Auseinandersetzung war der Asylbewerber am 5. Juli kurz nach Mitternacht durch einen Stich mit einem Klappmesser in die Brust so schwer verletzt worden, dass sein Leben nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.

Bereits eine Woche vor der Tat waren zwei türkische Freunde des Angeklagten nach dem Fußball-Europameisterschaftsspiel Deutschland-Türkei von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen worden. Grund: Einer von ihnen hätte eine türkische Flagge um den Hals getragen, berichtete der Angeklagte. Am Abend des 4. Juli besuchte der 19-Jährige zusammen mit seiner Freundin das Bürgerfest.

Sein Opfer soll ihn zuvor mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen haben

Auf dem Weg zur Toilette sei er vom späteren Opfer und dessen Begleitern auf den Vorfall aus der Vorwoche angesprochen und anschließend wiederholt auf den Hinterkopf geschlagen worden. Auf dem Weg zurück zu seiner Freundin habe ihn der Asylbewerber verfolgt und ihm dann eine Flasche auf den Kopf geschlagen.

Schließlich hätten in einer engen Passage erneut mehrere Menschen auf ihn eingeschlagen. „Ich war verwirrt und wusste nicht mehr, was geschieht“, sagte der Angeklagte. Um sich vor weiteren Angriffen zu schützen, habe er das Messer aus seiner Hosentasche genommen und zugestochen. An weitere Einzelheiten wollte sich der Mann zum Auftakt des Prozesses nicht erinnern.

Für den Prozess vor der Jugendkammer sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 13. Januar erwartet.

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