18-jähriger Messerstecher zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt

Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung: Ein 18-jähriger Gymnasiast muss für vier Jahre in eine Jugendstrafanstalt, weil er mit einem Messer auf einen Fremden eingestochen hat.
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WÜRZBURG - Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung: Ein 18-jähriger Gymnasiast muss für vier Jahre in eine Jugendstrafanstalt, weil er mit einem Messer auf einen Fremden eingestochen hat.

Er hatte gestanden, in den frühen Morgenstunden des 7. Februar 2010 auf offener Straße in Würzburg einen 64-jährigen Mann im Vorbeilaufen grundlos sein Springmesser in den Bauch gestoßen zu haben.

Angeklagt war der 18-Jährige wegen versuchten Totschlags. Dieser Vorwurf hatte sich aber nicht bestätigt. Der Vorsitzende der Jugendkammer, Arno Hess, sagte: „Das ist der klassische Fall eines freiwilligen Rücktritts vom Totschlagsversuch.“

Der 18-Jährige, den noch ein weiteres Strafverfahren wegen räuberischer Erpressung erwartet, sagte, er habe durch die brutale Messerattacke seinen „ganzen Frust“ nach einem Streit mit Freunden an dem 64-Jährigen ausgelassen. Das Opfer wurde durch den Stich am Darm verletzt und überlebte nach einer Notoperation.

Die Jugendkammer folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Konrad Scheckenbach hatte drei Jahre Jugendstrafe gefordert und gleichzeitig Kritik am bayerischen Jugendstrafvollzug geäußert. Der Gymnasiast wolle nämlich die Zeit im Gefängnis nutzen, um sein Abitur nachholen. Dies sei aber in Bayern - im Gegensatz zu anderen Bundesländern – nicht möglich, sagte Scheckenbach.

ddp

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