13.500 Euro Strafe, weil er Notarztwagen ausbremste

Ein Autofahrer soll auf der B17 sechs Kilometer vor einem Notarztwagen hergefahren sein, statt Platz zu machen. Der Arzt kam dadurch verspätet beim Patienten an. Wie das Gericht den Fall bewertete.
dpa |
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Weil er eine Einsatzfahrt eines Notarztes zum Rasen missbraucht hat, ist ein Autofahrer in Augsburg verurteilt worden. (Symbolbild)
Weil er eine Einsatzfahrt eines Notarztes zum Rasen missbraucht hat, ist ein Autofahrer in Augsburg verurteilt worden. (Symbolbild) © Lino Mirgeler/dpa
Augsburg

Weil er einen Notarzteinsatz als Anlass zum Rasen genommen hat, ist ein 36 Jahre alter Autofahrer zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg sprach den Mann wegen Nötigung und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig und zog den Führerschein des Angeklagten ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Laut der Staatsanwaltschaft fuhr der 36-Jährige im Gegensatz zu allen anderen Autofahrern nicht zur Seite, als ein Notarztwagen mit Blaulicht und Sirene auf der Bundesstraße 17 unterwegs war. Vielmehr soll er weiter vor dem Einsatzwagen hergefahren sein und alle Signale der Einsatzkräfte missachtet haben, um sich den Weg von dem Notarzt quasi freiräumen zu lassen. Insgesamt sechs Kilometer soll er vor dem Rettungswagen geblieben sein, der Arzt soll dadurch mit fünf Minuten Verspätung bei dem Patienten angekommen sein.

Da der Angeklagte in dieser Situation die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten haben soll, wurde er nach der unzulässigen Nutzung der Rettungsgasse auch wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verurteilt. Der Richter legte eine Strafe von 180 Tagessätzen zu je 75 Euro fest. Außerdem ordnete er an, dass der Fahrer frühestens nach zwei Jahren wieder einen neuen Führerschein beantragen darf.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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