13 Jahre unschuldig im Gefängnis: Bayern muss Justizopfer Millionen-Entschädigung zahlen

Er saß über zehn Jahre im Gefängnis – unschuldig, wie sich am Ende herausstellte. Nun steht fest, wie viel Geld Manfred Genditzki vom Freistaat Bayern deswegen bekommt.
AZ/dpa |
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Jahrelang hatte Manfred Genditzki für seine Freilassung gekämpft - und am Ende recht bekommen. (Archivfoto)
Jahrelang hatte Manfred Genditzki für seine Freilassung gekämpft - und am Ende recht bekommen. (Archivfoto) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der zu Unrecht wegen Mordes verurteilte Manfred Genditzki bekommt vom Freistaat Bayern insgesamt 1,31 Millionen Euro als Entschädigung. Die Einigung umfasse alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, seiner Haft und dem Wiederaufnahmeverfahren, teilte das bayerische Justizministerium mit.

Das Landgericht München II hatte Genditzki zunächst für schuldig befunden, 2008 eine Seniorin aus Rottach-Egern in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Nach insgesamt mehr als 13 Jahren in Haft wurde er 2023 nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren jedoch freigesprochen.

Mit dem Gesamtvergleich, der auch bereits gezahlte Beträge berücksichtigt, wurden die beiden bisher anhängigen Gerichtsverfahren zur Entschädigungshöhe den Angaben zufolge einvernehmlich beendet.

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Bei der Gesamthöhe sei zu berücksichtigen, dass Genditzki die Summe teilweise versteuern müsse und Verbindlichkeiten wie Anwaltshonorare zu begleichen habe. Das Ministerium sieht zudem einen rechtspolitischen Handlungsbedarf bei den Entschädigungsregeln.

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  • Der wahre tscharlie am 15.01.2026 16:10 Uhr / Bewertung:

    "Das Ministerium sieht zudem einen rechtspolitischen Handlungsbedarf bei den Entschädigungsregeln."

    Was will uns das Ministerium eigentlich damit sagen?
    Können Opfer zu leicht auf Entschädigung klagen und das gehört geändert?
    Oder sind die Summen aus Sicht des Ministeriums zu hoch und dass man da eine Art Obergrenze will?

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  • Der wahre tscharlie am 14.01.2026 19:40 Uhr / Bewertung:

    13 Jahre verlorene Lebenszeit ist mit Geld sowieso nicht aufzuwiegen.
    Eigentlich zu wenig.
    Und ist das nicht der Fall, bei dem die Justiz eine Rechnung wg. Kost und Logis stellen wollte?

    Das Geld sei dem Mann vergönnt, auch wenn vermutlich nicht viel davon übrig bleibt, denn das Finanzamt wird schnell an seine Türe klopfen.

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  • Frale am 14.01.2026 18:15 Uhr / Bewertung:

    Einfach frech solche Urteile. 13 Jahre unschuldig im Knast .... dieser Betrag ist eine Frechheit. Ich schäme mich für dieses Land.

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