13 Jahre Haft für den Vergewaltiger von Töging

27 Mal rammt Matthias A. (41) einem Mädchen (16) ein Messer in den Körper und übergießt sie mit Grillanzünder – nur weil sich die Schülerin tot stellt, lässt er von ihr ab. Das Urteil: 13 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung
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Kurz nach dem Matthias A. aus der Haft entlassen wurde überfiel er ein 16-Jähriges Mädchen.
Martha Schlüter Kurz nach dem Matthias A. aus der Haft entlassen wurde überfiel er ein 16-Jähriges Mädchen.

TRAUNSTEIN/TÖGING - 27 Mal rammt Matthias A. (41) einem Mädchen (16) ein Messer in den Körper und übergießt sie mit Grillanzünder – nur weil sich die Schülerin tot stellt, lässt er von ihr ab. Das Urteil: 13 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

Er sei ein „sexueller Sadist“ und er habe mit der 16-jährigen Schülerin wohl das geplant, was man früher als „Lustmord“ bezeichnet hätte: sie zu töten als Höhepunkt seiner präzise geplanten Tat. Das Mädchen überlebte wahrscheinlich nur aus einem einzigen Grund: weil es sich tot stellte. Dafür muss der Matthias A. für 13 Jahre ins Gefängnis. Anschließend kommt er in Sicherungsverwahrung, so urteilte am Mittwoch das Gericht in Traunstein.

Am vierten Verhandlungstag in dem erschütternden Prozess gegen den mehrmals vorbestraften Sexual-Verbrecher Matthias A. (41) zeichnete der psychiatrische Gutachter, Professor Dr. Michael Osterheider (Uni Regensburg), gestern ein bedrohliches Bild des Angeklagten. Der Experte bezeichnete Matthias A. als dissozial und psychopathisch. Er wolle quälen und erniedrigen, dem Opfer Schmerzen zufügen. Die Identität seiner Opfer sei ihm egal gewesen. Der sexuelle Sadist wolle Macht und Kontrolle ausüben. Dazu passten auch „Snapvideos“ mit Tötungshandlungen, das Interesse für mittelalterliche Foltermethoden und Hexenverbrennung.

Der Gutachter sieht eine „enorme Wiederholungsgefahr“ des Angeklagten, verneinte aber eine krankhafte Persönlichkeitsstörung. Damit attestierte der Sachverständige dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit.

Bereits im Alter von 13 Jahren war Matthias A. erstmals mit sexuell-sadistischen Tendenzen aufgefallen. 1991 wurde er wegen Sex-Überfällen auf zwei Joggerinnen zu Unterbringung verurteilt. Auf einem Freigang 2001 fiel er über eine Radlerin her. Insgesamt 18 Jahre saß Matthias A. im Gefängnis.

Im Herbst 2008 wurde er entlassen und zog zu seiner Großmutter nach Töging. Kaum wieder in Freiheit fiel er am Nachmittag des 21. Juli 2009 an einer einsamen Stelle über eine 16-jährige Schülerin her (AZ berichtete). Wegen dieser Tat steht er nun in Traunstein vor Gericht. Matthias A. stach dem Mädchen mit einem Messer 17 Mal in den Hals und in den Rücken und übergoss sie auch noch mit Grillanzünder. Erst, als sich das Mädchen nicht mehr regte, ließ er von ihr ab. Matthias A. glaubte, sie sei tot. Gutachter Osterheider: „Ein totes Opfer anzuzünden, macht aber für einen sexuellen Sadisten keinen Sinn.“

Der Gutachter betonte, dass die „Normabweichung“ von Matthias A. noch steigerbar sei und Therapien keinen Erfolg hatten.

kd, job

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