13 Jahre für versuchten Mord an Ehefrau

Das Gericht sieht Schnitte durchs Gesicht und am Hals als erwiesen an. Vor Gericht präsentierte der Mann eine völlig andere Version des Geschehens.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Strafjustizzentrum in München. (Archivbild)
Das Strafjustizzentrum in München. (Archivbild) © Sven Hoppe/dpa
Carbonatix Pre-Player Loader

Audio von Carbonatix

München

Wegen Schnitten durchs Gesicht und am Hals seiner Ehefrau ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht München I wertet den Angriff als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung, wie es mitteilte. Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe sahen die Richter demnach ab, weil die Verletzungen nicht akut lebensgefährlich waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Ende der neun Tage dauernden Verhandlung zeigte sich die Schwurgerichtskammer davon überzeugt, dass der aus Afghanistan stammende Mann mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von fast 20 Zentimetern dreimal durch das Gesicht seiner Frau schnitt. Zudem habe ihr vier weitere Schnitte am Hals und einen Stich in den Oberkörper zugefügt. Erst als die im Nebenzimmer schlafenden Töchter aufwachten und eingriffen, habe der Mann von der Frau abgelassen, die stark blutend flüchten konnte. 

Der Angeklagte hatte vor Gericht eine völlig andere Version der Geschehnisse geschildert, wie es hieß. Demnach sei er das Opfer und die Frau habe sich an einem Armreif verletzt. Dies wies die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl laut Mitteilung als frei erfunden und weltfremd zurück.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.