München: Bewährungsstrafe für "Hans im Glück"-Betrüger
München - Oma war bettlägrig, die Familie brauchte Geld für die Pflege und der Filialleiter hatte den Plan, wie man den gemeinsamen Arbeitgeber "Hans im Glück" um zigtausende Euro erleichtern könne. Peter T. (26, Namen geändert) ging darauf ein und manipulierte Kreditkartenbelege. Ein Whistleblower informierte schließlich die Geschäftsführung der Burger-Kette. So flog der Schwindel auf.
Der ehemalige Betriebsleiter und Kellner einer Münchner "Hans im Glück"-Filiale, Karl S. (26) und Peter T., stehen am Freitag vor Gericht. Der Vorwurf: Untreue und Urkundenfälschung. Die beiden haben gemeinsame Sache gemacht und tief in die Kasse gegriffen. Über 27.000 Euro haben sich die 26 Jahre alten Männer im Jahr 2016 bei ihrem Arbeitgeber erschwindelt.
Masche mit gefälschten EC-Bons
Es wurde ihnen aber auch sehr leicht gemacht, wie die Staatsanwältin Rebekka Schmidt in ihrem Plädoyer erklärt. Ihre Masche: Die beiden Mitarbeiter hinterlegten gefälschte EC-Karten-Bons im Tresor der Filiale und entnahmen dafür an diesem Tag eingenommenes Bargeld.
Fünfeinhalb Monate habe man sich so erhebliche Nebeneinnahmen verschafft, gibt Peter T. zu. Sein Geständnis ist Teil des Deals der Prozessbeteiligten: Umfassende Geständnisse gegen Reduzierung der Strafe. Amtsrichter Stefan Vollath verspricht, nicht über zwei Jahre Freiheitsstrafe hinauszugehen. Und bei beiden die Strafe auf Bewährung auszusetzen.
Angeklagter gesteht alle 37 Fälle
Peter T. berichtet daraufhin, dass er in einer Notlage war. Seine Großmutter sei zum Pflegefall geworden, seine Eltern seien finanziell überfordert gewesen. Um die Pflegekosten mitzutragen, habe er bei dem Schwindel mitgemacht.
Im Gegensatz zu ihm mag Karl S. lieber nichts sagen, vor allem keine weiteren Fragen beantworten. Jedenfalls nicht persönlich. Er lässt aber seinen Anwalt Benedikt Stehle für ihn eine Erklärung abgeben. Sein Mandant gebe die Vorwürfe voll umfänglich zu – die Anklage spricht von 37 Fällen – und erkläre, dass es ihm leidtue, sagt der Verteidiger.
"Hans im Glück" will solchen Fällen nun vorbeugen
Der Ex-Betriebsleiter wird zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Bei seinem Komplizen sind es ein Jahr und zehn Monate. Beide müssen als Bewährungsauflage den Schaden wiedergutmachen, den sie angerichtet haben. Mit jeweils 150 Euro pro Monat sollen die beiden Verurteilten ihre Schuld abstottern.
Die Restaurant-Kette "Hans im Glück" hat inzwischen ihre Kontrollmechanismen verbessert, heißt es am Rande des Prozesses. Damit sich solch dreiste Betrügereien nicht wiederholen können.
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