Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Die "Delikte" in der Kategorie Versicherungsbetrug sind unterschiedlich groß - von kleinen Mauscheleien über vermeintliche Verkehrsunfälle bis hin zum Brand. Wie die Rechtslage ist, wie die Folgen sein können.
| Svenja Breuer
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Eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist Pflicht.  Was aber, wenn es bei einem Unfall nicht mit rechten Dingen zugeht?
Eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist Pflicht. Was aber, wenn es bei einem Unfall nicht mit rechten Dingen zugeht? © pixabay.com © 652234 (CC0 Public Domain)

Das Jahr ist gerade einmal ein paar Monate alt, und schon geht es wieder los. Die Verbraucher und Verbraucherinnen möchten sich zum Beginn eines neuen Jahres Neuanschaffungen leisten – und sie tun das auch. Da steht nicht nur ein neuer fahrbarer Untersatz auf der Wunschliste ganz oben. Auch ein neues Heim, sei es eine Wohnung oder aber gleich ein eigenes Reich für die ganze Familie, und der wohlverdiente Jahresurlaub wollen ebenfalls sorgfältig geplant werden, damit alle Familienmitglieder auf ihre Kosten kommen.

Deutschland – Land der Versicherten

Die deutsche Bevölkerung ist gut versichert. Im Jahr 2020 wurden bundesweit 523 Versicherungsunternehmen gezählt, die ihren Stammkunden und jenen, die es werden wollen oder müssen, ganz viele unterschiedliche Versicherungen anzubieten haben. Nach der privaten Haftpflicht, welche in 83 Prozent der deutschen Haushalte regelmäßig gezahlt wird, steht bereits an zweiter Stelle die Kfz-Versicherung mit 81 Prozent auf der Liste der häufigsten Versicherungen.

Bei diesen beiden Versicherungsvarianten handelt es sich um die erklärten "Pflicht“-Versicherungen. Zum Vergleich:  Auf den letzten beiden Plätzen in der Liste der häufigsten Versicherungen liegen mit 26 Prozent die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie mit 12 Prozent die Risikolebensversicherung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind und deshalb in der Eigenverantwortung der Verbraucher und Verbraucherinnen liegen.

Kann man Fakten schönen, um Versicherungsbeiträge zu minimieren?

Hier ist die klare Antwort: nein. Das sagt die Münchener Detektei, die bereits seit dem Jahr 1995 im Einsatz ist. Sie bietet auch im Wirtschaftssektor ihre Dienste an, worunter auch der Nachweis eines  Versicherungsbetruges fallen würde, der mit falschen Angaben beginnt, damit aber noch lange nicht enden muss.

Versicherungebetrug auch im privaten Umfeld

Betrugsdelikte betreffen mitnichten nur Unternehmen und Konzerne, auch in privaten Haushalten und bei Kfz-Versicherungsnehmern wird fleißig geflunkert. Durch derartige Betrügereien gehen den Versicherern in jedem einzelnen Jahr etwa vier Milliarden Euro verloren, die als Verlust zu verbuchen sind. Nicht nur diesen Verlust gilt es auszugleichen. Auch drohen ehrlichen Versicherten dadurch nun höhere Beiträge.

Die „Delikte“ in der Kategorie Versicherungsbetrug sind unterschiedlich groß. Sie reichen von kleinen Mauscheleien im privaten Haushalt, wie etwa dem heruntergefallenen Handy, über vermeintliche Verkehrsunfälle bis hin zu einem Wohnungs- oder Hausbrand, der dem Besitzer zu einer ordentlichen Summe an Entschädigungen verhelfen soll. Die Möglichkeiten zu betrügen sind vielfältig und Verbraucher werden hierbei immer kreativer. Betrachtet man die Summen, welche den Versicherern durch derartige Betrugsdelikte verlorengehen, so ist es der Gang seitens der Versicherer zum Detektiv nur allzu verständlich. Versicherungen haben sich zum Ziel gesetzt, Unregelmäßigkeiten oder unlogische Zusammenhänge besser zu durchleuchten, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen, und letztlich den Betrügern das Handwerk zu legen.

Das fällt alles in die Kategorie "Versicherungsbetrug“

Wer sich im Dschungel der Versicherungen in Deutschland nicht auskennt, dem wird meist auch nicht klar, wie schnell es zu einem solchen Vergehen kommen kann. Bei bewusst herbeigeführten Auffahrunfällen und Kollisionen mit einem anderen Fahrzeug, so wie es Statistiken zufolge bei jedem zehnten Unfall der Fall sein soll, ist jedem klar, dass dies nicht zulässig ist.

Doch wer denkt schon bei der Inanspruchnahme von Tagen der Arbeitsunfähigkeit an Versicherungsbetrug? Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht ist. Denn sollte sich aus der vermeintlichen Erkrankung eine Lohnfortzahlung sechs Wochen nach der gleichen gestellten Diagnose ergeben, was die Krankenkasse zur Zahlung in die Pflicht nimmt, dann schädigt dies den Arbeitgeber und die Krankenkasse.

Bei Versicherungsbetrug wird ermittelt

Sollte ein Versicherer berechtigte Zweifel an den Angaben eines Versicherers hegen, dann steht ihm eine Ermittlung bevor, mit der meist eine Detektei beauftragt wird. Diese ermittelt im Sinne des Versicherers und im Rahmen des Gesetzes, stellt dabei die tatsächlichen Lebensumstände des Versicherten fest und erbringt der Versicherung entsprechende Beweise.

Hierbei ist eine Überwachung eines Versicherten oder einer ganzen Personengruppe durchaus üblich. Viele Ermittlungen ergaben sich in jüngster Zeit zur Einhaltung der Arbeitszeiten im letzten Jahr – und zwar mit Blick auf die Homeoffice-Tätigkeit von Angestellten. Hier wurden nicht selten professionelle Detekteien eingeschaltet, um zu überprüfen, wie die Angestellten eines Unternehmens ihrer Arbeitszeit vertragsgerecht nachgekommen sind auch wenn sie von Zuhause arbeiteten und nicht im Büro waren. Nötig wurden diese Ermittlungen, um den Arbeitgeber nicht zu Zahlungen des Lohns zu verpflichten, welche dem Arbeitnehmer, der die Situation der Homeoffice-Pflicht für seine privaten Bedürfnisse auszunutzen versuchte, eigentlich nicht zustanden. Bei einem positiven Ausgang der Ermittler im Sinne des Arbeitgebers hatte der Angestellte im schlimmsten Fall mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechnen.

Seit der Home-Office-Option sind Detekteien auch damit beschäftigt zu überprüfen, wie gut sich Arbeitnehmer an ihre Arbeitszeiten halten.
Seit der Home-Office-Option sind Detekteien auch damit beschäftigt zu überprüfen, wie gut sich Arbeitnehmer an ihre Arbeitszeiten halten. © : pixabay.com © StockSnap (CC0 Public Domain)

Die Folgen fehlerhaften Verhaltens und falscher Angaben

Wer bereits im Vorfeld, beim Abschluss einer Versicherung gegenüber dem Versicherer, falsche Angaben macht, sei es nun weil er die Zusammenhänge nicht kennt, Fakten, Daten oder Zahlen nicht mehr weiß, der ist sich oft seines schuldhaften Verhaltens nicht bewusst. Aber hier gilt der Tatbestand der Verletzung der Anzeigepflicht, denn der Versicherer ermittelt die Beiträge zur Versicherung aufgrund der Angaben des zu Versicherten, der diese wahrheitsgemäß angeben und mittels Bescheinigungen nachweisen muss. Wer dieses Prozedere bewusst unterläuft, Angaben bewusst oder unbewusst unterlässt oder falsch darlegt, der täuscht den Versicherer und läuft Gefahr seine Versicherung zu verlieren. Strafanzeigen können bei einem solchen Verhalten ebenfalls geprüft und vom Versicherer gestellt werden.

In den meisten Fällen ist der Betreffende nicht nur bei der aktuellen Versicherung gesperrt, auch kann ihm eine Mitgliedschaft in einer anderen, ähnlichen, Versicherung untersagt und sein Antrag auf Versicherungsschutz abgelehnt werden. Bei einer Strafanzeige wegen Betrug obliegt es einem Gericht, entsprechend der Schwere der Schuld des Angeklagten zu urteilen, was durchaus auch eine Bewährungsstrafe oder aber einen Strafvollzug nach sich ziehen kann.


Die Recherche und das Interview wurden durch eine externe Redakteurin vorgenommen und stammen nicht aus der eigenen Redaktion.

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