Mit ihren Anwälten kamen die zwei gesuchten Schläger, die am Wochenende einen Taxifahrer lebensgefährlich verletzt haben, in die Polizeidienststelle. An Tritte gegen den Kopf des Taxlers wollen sie sich nicht erinnern.
Schläger von der Leopoldstraße stellen sich Streit wegen 30 Euro: Taxler niedergeschlagen
Schwabing - In der Nacht zu Sonntag kam es zwischen einem 61-jährigen Taxifahrer und seinen Fahrgästen zu einem Streit. Im Verlauf der Auseinandersetzung schlug einer der beiden Fahrgäste den Taxler zu Boden. Dann ließen sie ihn mit seinen lebensgefährlichen Verletzungen an der Leopoldstraße auf Höhe der Hausnummer 126 zurück. Der Taxler liegt weiterhin auf der Intensivstation, sein Zustand ist kritisch aber stabil, wie die Polizei am Diesntag mitteilte.
Die Mordkommission übernahm die Fahndung nach den beiden unbekannten Tätern.
Offenbar aufgrund des starken öffentlichen Interesses an dem Vorfall, haben sich die beiden Schläger jetzt der Polizei gestellt.
Mit ihren Anwälten tauchten sie am Montagnachmittag auf der Polizeidienststelle auf, um ihre Aussagen zu machen. Die jungen Männer (25 und 27) schilderten den Vorgang wie folgt: Nach dem Feiern in der Nähe des Odeonsplatzes bestellten sie sich am Sonntag um 3 Uhr morgens ein Taxi. Der 27-Jährige musste sich im Auto übergeben, woraufhin der Taxler rechts ran fuhr und beide aus dem Taxi schmiss. Für die Reinigung des Taxis verlangte er die übliche Pauschale von 30 Euro. Dann soll es zum Streit gekommen sein.
Es soll laut Auskunft des 25-Jährigen eine Schubserei gegeben haben, in deren Verlauf er dann dem Taxifahrer zwei Faustschläge versetzte. Von Fußtritten und weiteren Schlägen, als der 61-Jährige schon am Boden lag, was Zeugen gegenüber der Polizei berichteten, will er nichts wissen.
Der 27-Jährige wurde nach der Vernehmung wieder entlassen. Sein 25-jähriger Arbeitskollegen wurde vorläufig festgenommen, er wird noch heute dem Ermittlungsrichter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen versuchten Totschlags beantragen wird.
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