Unionspolitiker fordern längere Verjährung. FDP-Justizministerin lehnt das aber ab
Politik „Die Opfer brauchen mehr Zeit“
MÜNCHEN/BERLIN Es nimmt scheinbar kein Ende. Jeden Tag werden neue Missbrauchsfälle bekannt – an katholischen Schulen, aber auch an weltlichen Internaten wie jetzt an der Odenwaldschule. Die wichtigste Frage: Wie kann man den Opfern helfen?
Strafrechtlich ist meist nichts mehr zu machen. Vergewaltigung verjährt 20 Jahre, nachdem das Opfer volljährig wurde. Wenn’s „nur“ um sexuellem Missbrauch geht, beträgt die Verjährungsfrist sogar nur zehn Jahre. Viele der Taten wurden aber in den 70ern oder 80ern begangen. Zivilrechtlich liegt die Verjährung nur bei drei Jahren.
CSU-Chef Horst Seehofer, seine Justizministerin Beate Merk und Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) fordern deshalb eine längere Verjährungsfrist. „Oft sind die Opfer nicht in der Lage, frühzeitig auf die Täter hinzuweisen“, sagt Merk. „Deshalb muss man ihnen eine längere Zeit einräumen. Ich sage, mindestens 30 Jahre.“ Horst Seehofer stärkt Merk den Rücken: „Man muss nicht nur über die Aufklärung und Bestrafung solcher Taten nachdenken, sondern auch über die rechtlichen Grundlagen.“
Eine höhere zivilrechtliche Verjährungsfrist ist nach Ansicht von Christian Pfeiffer, dem Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, vor allem aus einem Grund nötig: „Die Opfer werden oft bis ins hohe Alter hinein mit Therapiekosten belastet. Die müssen von Tätern getragen werden.“
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt das aber ab. „Das ist kein Allheilmittel“, sagt sie. Auch eine zehnjährige Verlängerung helfe den Opfern nicht, wenn die sich erst nach 50 Jahren zu reden trauten. Außerdem sei es nach so langer Zeit schwierig, Täter und Taten zu ermitteln.
„Wichtiger ist es, dass das Schweigen durchbrochen wird“, sagt die Justizministerin. Und attackiert erneut die katholische Kirche: „Diese Schweigemauer ist auch darin zu sehen, dass es eine Direktive der katholischen Glaubenskongregation von 2001 gibt, nach der auch schwere Missbrauchsfälle zuallererst der päpstlichen Geheimhaltung unterliegen.“
Sie setzt sich für einen Runden Tisch ein: „Er kann eine Hilfestellung bieten, den Anliegen der Opfer gerecht zu werden. Das ist kein Pranger, sondern kann die gesellschaftliche Aufarbeitung befördern.“ Der Runde Tisch würde in die Zuständigkeit des Familienministeriums fallen. Ministerin Kristina Schröder hat ihre Unterstützung signalisiert.
In Deutschland gibt es bereits einen Runden Tisch. Er beschäftigt sich mit den Schicksalen von rund 800000 Heimkindern in den Anfangsjahren der Bundesrepublik. Vorsitzende ist die grüne Bundestagsabgeordnete Antje Vollmer. Doch sie ist skeptisch, was einen neuen Runden Tisch angeht: „Ich fürchte, dass er Erwartungen zur Tataufklärung weckt, die er nicht erfüllen kann.“
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