MÜNCHEN - Die Meinungsfreiheit der Kläger setzt sich in diesem Fall gegen das Persönlichkeitsrecht des Papstes durch. Das Verwaltungsgericht gab nun den Teilnehmern des Christopher Street Days recht, die montiertes Bild des Pontifex mit Kondom zeigten.
München Papst mit Kondom: Fotomontage ist erlaubt
Vier Jahre hat Dietmar Holzapfel gekämpft, jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) dem „Deutschen Eiche“-Wirt im Streit mit der bayerischen Polizei Recht gegeben: Die Beamten hätten beim Christopher Street Day 2006 nicht über seinen Paradewagen, das „Papamobil“, verfügen und den Abbau der Papstpuppe und der Plakate anordnen dürfen. Die Werke seien durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Damit wurden frühere Urteile des Verwaltungsgerichts München aufgehoben.
Für den CSD am 12. August 2006 hatte Holzapfel gemeinsam mit Mitstreitern ein „Papamobil“ gebaut – als Kritik an schwulenfeindlichen Äußerungen der katholischen Kirche, insbesondere des Papstes. Eine der Aussagen lautete: „Homosexuelle Beziehungen sind zutiefst unmoralisch.“ Daneben angebracht waren Fotomontagen von Papst BenediktXVI., geschminkt und mit Kondomen in der Hand und eine lebensgroße Papstpuppe. Die Polizei begriff die Darstellungen als Verunglimpfung des Papstes und befahl, Teile des Wagens abzunehmen. Nur so konnte der Wagen an der Parade teilnehmen.
Für Holzapfel ein Eingriff in sein Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit sowie das Demonstrationsrecht. Er reichte ein „Fortsetzungfeststellungsverfahren“ ein, das in erster Instanz scheiterte. Jetzt gab ihm der VGH Recht und verwies auf die Funktion der Satire. „Der Aussagekern richtet sich nicht gegen die Person des Papstes, es ging um die Sache“ sagte der Vorsitzende Richter Andreas Dohm. Eine Revision ließ der VGH nicht zu. va
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