Karlsruhe - Allein das Risiko von Schimmelbildung in älteren und nicht gedämmten Gebäuden berechtigt nicht dazu, die Miete zu kürzen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und damit die Position von Vermietern gestärkt. Diese schuldeten ihren Mietern keinen Neubau-Standard, so der zuständige Senat. Damit scheiterten die Mieter zweier Wohnungen mit ihrer Klage gegen eine große Immobiliengesellschaft in Glinde. Die Kläger, die in günstigen und preisgebundenen Wohnungen wohnen, wollten weniger zahlen. Das begründeten sie mit dem Zustand der 1968 und 1971 erbauten Objekte.
Deutschland Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr - Mieter scheitern vor Gericht
dpa, 05.12.2018 - 15:13 Uhr
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