Karlsruhe - Ein E-Mail-Anbieter muss bei einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung auch die IP-Adressen der Nutzer übermitteln. Das gilt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch dann, wenn der Dienstanbieter die IP-Adressen aus Datenschutzgründen nicht protokollieren will. Das Amtsgericht Stuttgart hatte 2016 wegen Ermittlungen im Zusammenhang mit Drogen und Kriegswaffen eine Telekommunikationsüberwachung von Verdächtigen angeordnet. Das Unternehmen gab an, die IP-Daten nicht zur Verfügung stellen zu können.
Baden-Württemberg E-Mail-Anbieter muss bei Überwachung IP-Adressen nennen
dpa, 29.01.2019 - 09:55 Uhr
Meist Gelesen
-
1. Hammerlos droht! Bayerns mögliche Achtelfinal-Gegner
-
2. Verletzung von Coman: Hoffnung auf schnelle Genesung
-
3. Striptease-Eklat: Kinder-Beauftragter bucht Nackttänzerin
-
4. Achtelfinale: Welchen Gegner bekommen die Bayern?
-
5. Naddel verliert 20.000-Euro-Job
-
6. Monika Gruber in der Olympiahalle: Sie wittert überall Hysterie
-
7. 3:1! Perfekte Bayern schlagen auch Tottenham
-
8. TSV 1860: So will Owusu wieder zum Knipser werden
-
9. Ebersberg: 300 Jahre altes Haus steht in Flammen
-
10. Frau (21) tot in Hochhaus gefunden: Ex-Freund tatverdächtig
-
11. Betrüger schlägt mit mieser Masche auf Christkindlmarkt zu
-
12. Die Leidensgeschichte des jungen Königs Coman
-
13. Noten: Fünf Zweier und zwei Vierer für die Rekord-Bayern
-
14. Alles, was Sie zur MVV-Tarifreform jetzt wissen müssen
-
15. Martin Rütter privat: Hat der Hundetrainer Frau und Kinder?
-
16. Schauspielerin Hayden Panettiere überrascht mit einem Pixie-Cut
-
17. Attackiert & ausgeraubt: Moderatorin erlebt Horror-Erlebnis
-
18. Jasmin Tawil: So aufregend war die Geburt ihres Sohnes Ocean
-
19. Festnahme im Fall Maria Baumer (†26) - Verlobter in U-Haft
-
20. Mamma Mia Bavaria! Luise Kinseher muss Auftritte absagen
0 Kommentare
Kommentieren